Skandal um manipulierte Abgaswerte VW / AUDI / PORSCHE / BMW uvm.

  • Um es nochmal deutlich zu machen: Wir haben unsere Empfehlung und entsprechend den Ratgeber dazu geändert:
    https://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/#c32612


    - Sie sind nicht an VW-Verhandlung gebunden. Sie können Ihren eigenen Anwalt beauftragen, wenn Sie vor Gericht ziehen wollen.
    - Sie können sich selbst bei der Musterfeststellungsklage registrieren oder VW-Verhandlung übernimmt das für Sie. Beides ist kostenlos.

    den Eindruck, dass die Registrierung über VW-Verhandlung (namentlich baum reiter & collegen) kostenlos ist, teile ich nicht.


    Es scheint so, als wolle mir "BRC" nun eine Kostennote stellen, wenn keine Abtretungserklärung erfolgt. Was hinter der Abtretung steckt wird nicht transparent erklärt. Stattdessen wird Druck aufgebaut, indem die Aufforderung zur Abtretung alle zwei Tage per Mail wiederholt wird. Einzelheiten siehe hier:
    https://www.finanztip.de/commu…te?postID=48525#post48525

  • nachdem ich damals im online Formular zur "Abgleichung der Daten" eingetragen hatte, daß ich weitere Schritte nicht mehr über diese Kollegen unternehmen will, wurde ich einige Wochen später über eine Telefonagentur angerufen, ich sollte nochmal Daten abgleichen zur Anmeldung im Klageregister. Ich hatte dann nochmal geäußert, daß ich das nie wollte und selber eintrage. Dann vor einigen Wochen auch eine email zwecks "Übertragung der Ansprüche" meinerseits auf die Kanzlei (obwohl DPG von der Kanzlei beauftragt wurde). Danach noch eine ähnliche Email auch mit dem Satz "Kostennote an Sie". Auf meine Mail an die Hotline der Kanzlei, ich wolle eine schriftliche Bestätigung, warum das alles so ist, bzw. auch gleich eine Bestätigung, daß ich der Kanzlei mein Mandat entzogen habe, hatte ich dann die gewünschte Bestätigung erhalten mit der Randnotiz, daß diese Emails automatisch versendet wurden und ich diese als gegenstandslos betrachten kann. Alles sehr interessant....

  • Mir geht es sehr ähnlich wie nachtflug und ReGr. Ich bin zwar über vw-verhandlung nicht bei BRC sondern bei Gansel Rechtsanwälte gelandet, aber auch diese verlangen eine Abtretungserklärung obwohl ich nur zur Liste angemeldet werden wollte (die Anmeldung zur Liste ist auf Nachfragen erfolgt). Auf Nachfrage wleche Kosten es denn seien die ich Abtreten soll, erhalte ich statt einer Antwort nur weitere E-Mails die mich "DRINGEND" bitten die Abtretung zu erklären. Ich habe telefonisch darum gebeten meine E-Mail zu beantworten. Ich erhehlt die Auskunft, dass das Beantworten von E-Mails wegen der vielen Arbeit lange dauert. Ich würde aber eine Nachricht erhalten. Selbst konnte die Mitarbeiterin natürlich nichts zu meinem Fall sagen. Das ist nun auch wieder 3 Wochen und eine weitere E-Mail mit "bitte dringend Abtreten" her. Langsam wird das Gebahren aus meiner SIcht unseriös...
    BIn gespannt wie es weiter geht und bin an anderen Erfahrungsberichten interessiert.
    Eventuell sollte Finanztip seine Kommunikation hier von "empfehlen wir nicht mehr" in "Achtung unseriös da intransparent und nicht in der Lage auf Anliegen einzelner Mandanten einzugehen" ändern?

  • Ich fahre einen Skoda mit EA189 und habe mich der Musterfeststellungsklage angeschlossen. Bis eine Entscheidung im Prozess gefällt wird, dauert es noch mindestens 2 Jahre.


    Wir werden früher oder später ein größeres Auto brauchen. Sollten wir versuchen, den Skoda bis zum Prozessende zu fahren, um eine Entschädigung zu bekommen? Oder bekomme ich auch eine Entschädigung aus Wertverlust, wenn ich vor Prozessende verkaufe?

  • Hallo Community,
    wir planen die Einzelklage, da wir eineVerkehrs-Rechtschutz haben.



    Kurze Frage zu folgender Finanztip-Info:
    "Es kann jedoch passieren, dass IhrVersicherer Ihnen nach dem Prozess den Vertrag kündigt."



    --> Kann man sagen, wie hoch dieses Risiko ist?
    Eine Kündigung wäre vermutlich auch einK.O. Kriterium für den Abschluss einer neuen Verkehrs-Rechtschutzversicherung,oder?



    --> Leider kennen wir keinen Anwalt fürVerkehrsrecht.
    Hat jemand einen Tipp in Hamburg/Pinnebergund Umgebung oder eine Idee, wie man bei der Suche vorgehen würde?

  • @ab15952:


    - Such nicht nach einem Anwalt in Deiner Nähe, sondern nach einem Ansprechpartner, der sich in der Materie wirklich auskennt. Die Abwicklung bei den wirklich spezialisierten Kanzleien läuft sowieso über Mail, Telefon, Fax, Post. Die Jungs haben in der Regel keine Zeit für Kaffeetrinken. Daher ist es auch egal, ob die Kanzlei um die Ecke sitzt oder am anderen Ende des Landes.


    - Du brauchst (wie nachtflug richtig sagt) keinen Verkehrsrechtler - es sei denn, Du bist gerade wegen Tempoüberschreitung geblitzt worden. :)


    - Die Gefahr, dass die RSV kündigt, ist immer gegeben. Die Gefahr in Prozent ist nicht zu beziffern. Hängt von der konkreten Versicherung und natürlich von der Zahl deiner Vorschäden ab. Aber grundsätzlich heißt die Kündigung durch die RSV nicht, dass Du woanders keine Versicherung mehr erhältst.


    - Eine gute erste Anlaufstelle ist nach meiner Erfahrung die Interessengemeinschaft Widerruf. Dort wird immer geprüft, welche Vorgehensweise im jeweiligen Fall günstig ist. Das kann eine Schadensersatz-Klage sein, aber auch ein Widerruf des Kredits, wenn der Kauf des Fahrzeugs finanziert wurde. Vorteil beim Widerruf einer Finanzierung ist, dass man noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen kann, bevor man aktiv wird. Denn der Schadensfall entsteht erst durch den Widerruf.

  • scheinbar wird es jetzt konkret - zumindest treten jetzt die Anwälte (bei mir bmc) auf den Plan und preisen offensiv ihre "kostenlose Beratung" an.


    In diesem Beitrag habe ich die Vorgehensweise beschrieben und meine Eindrücke zusammengefasst.


    Es ist ja mal anzunehmen, dass die Anwälte, die auf Provisionsbasis arbeiten, neben den 190 EUR auch noch die Provision von der Vergleichssumme einbehalten. Noch ein Schnaps oben drauf :)


    Wie sind eure Erfahrungen?

  • Ich habe den Brief auch bekommen. Fahre einen Skoda Superb von 2014. Laut Internet wird der Vergleich 4211 Euro vorsehen. Bin zufrieden damit. Kaufpreis war 31.000. Und von Dieselaussperrungen bin ich auch nicht betroffen. Also fahre ich ihn einfach weiter.

  • Ich hatte 2017 bei VW-Verhandlung(Kanzlei Gansel) mich angemeldet. Ich wurde zum Musterklageverfahren angemeldet. Letztes Jahr wurde ich sehr oft angerufen, um mich zu einer Individualklage zu überzeugen. Dies empfand ich sehr penetrant und habe mich nicht dazu entschieden. Nun bin ich in der Sammelklage. Heute habe ich ein Vergleichsangebot von VW erhalten. Die Frage ist, ob die Kanzlei Gansel eine Rechnung schickt, wenn ich das Angebot von VW annehme. Mein Verständnis ist, dass sie mich eigentlich nicht mehr vertreten, da ihr Finanzier abgesprungen ist und ich letztes Jahr ihr Angebot für ein Individualklage nicht angenommen habe. In den mir vorliegenden Dokumenten der Kanzlei habe ich nicht hierzu finden können. Habt ihr Erfahrung hiermit oder eine Meinung?

  • Guten Tag!


    Im Hinblick auf einen möglichen Schadenersatz wg. eines EA189 Diesels habe ich mich zunächst einer Klage bei MyRight angeschlossen und mich dann auf deren Rat hin auch an der Musterfeststellungsklage des Verbraucherschutzverbands beteiligt. An dem nunmehr von VW angebotenen Vergleich kann ich daher nicht teilnehmen. Sollte ich meine MyRight-Klage zurücknehmen und habe ich dann die Möglichkeit der Teilnahme an dem Vergleich. Lt. telefonischer Auskunft von VW wäre das so. Besteht da ein Risiko?


    Danke!

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich wollte Ihnen mitteilen, dass ich ein Probleme mit 2 Anwaltsbüro habe, bzw die "Kostenlose Beratung" aufgrund die Diesel-Skandal Probleme.
    Finanztip hat mehrere Anwalts empfohlen. Ich habe an einer angeschrieben, aber hat ihre Antwort viel gedauert ("Anwalt A"). Deswegen habe ich an andere Anwalt gewendet ("Anwalt B").
    Ganz Wichtig, für beides müssen wir viele Unterlagen hochladen, und auch sogar für die Kanzlei in "Anwalt A" unterschreiben --> das heißt, wir haben nur 2 Optionen: entweder das Vergleich Angebot von VW annehmen (mit der entsprechende "Rechnung von das Anwaltsbüro") oder direkt zur Gericht, und die Beratungskosten werden an VW geschickt.
    Aber die 3° Möglichkeit ... nur fragen ... gibt es nicht.


    Was ist die folgen:


    -Das "Anwalt A": ganz spät eine Antwort mitgeteilt. Für mich haben sie eine falsche Einschätzung durchgeführt (sie haben nicht bemerkt, dass ich das Auto in 2016 verkauft habe), trotzdem haben an mir sofort eine Rechnung geschickt. Ich habe schon gefragt, wieso die >>Rechnung ich bekommen habe, und der Antwort war: "haben wir alles Richtig kalkuliert".


    -Das "Anwalt B": ganz schnell geantwortet, damals habe ich kein vollständig Unterlagen hochgeladen und nicht der Vertrag unterschrieben. Sie haben eine gutes Einschätzung durchgeführt, und berücksichtigt, dass ich das Auto schon verkauft habe. Ich habe schon erzählt, dass ich nur fragen wollte, keine verbindliche Beratung. Ich bekomme 1x Woche ein Email, weil Sie wollen meine Unterlagen bekommen (Kaufvertrag und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Ich gehe davon aus, um eine Rechnung auszustellen.


    ich habe das Angebot von VW schon angenommen, und ich warte das Geld, aber ich denke, ich bin nicht der einzige Kunden, der ein Problem wegen die "Kostenlose Beratung" bekommen habe.


    Was passiert, wenn ich nicht die 1° und 2° Option auswählen, sondern nur als Frage Kontakt bei der Anwaltbüro aufgenommen habe? muss ich bezahlen?


    Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Hilfe