Skandal um manipulierte Abgaswerte VW / AUDI / PORSCHE / BMW uvm.

  • Mit dem heutigen Urteil des BGH zeigt sich, dass es für die meisten Teilnehmer der Musterklage wenig sinnvoll war, das Vergleichsangebot anzunehmen. Volkswagen hat die Kläger in dem Sammelverfahren billig abgefischt, um es klar zu sagen.


    Für alle, die entweder gar nicht an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben oder dort keinen Vergleich unterschrieben haben, öffnet der BGH nun den Weg zu einem lukrativen Vorgehen. Siehe dazu auch:


    Schadensersatz für manipulierten VW Diesel - was das BGH-Urteil bedeutet

  • Das stimmt ganz sicher und es zeigt sich, dass das BGH Urteil auch für Bewegung bei VW gesorgt hat.


    Allerdings will VW sich, wie ich finde. doch einen schlanken Fuß machen, indem wohl nur noch Einmalentschädigungen als Vergleich angeboten werden. Jedenfalls ist das bei mir so. Auch wenn das Angebot deutlich über allen bisherigen liegt, ist doch offensichtlich, dass man versuchen will, Rückabwicklungsvergleiche zu vermeiden. Aber gerade diese hat doch der BGH mit seinem Urteil gestützt - finde ich.


    Was mich aber besonders ärgert ist, dass die beauftragte Kanzlei aus Berlin sich anscheinend nicht für Rückabwicklungsvergleiche einsetzt - obwohl auch diese schon einmal auf dem Tisch lagen. Demgegenüber bewirbt sie geradezu den Einmalzahlungsvergleich sogar mit subtilem Druck, indem aufgezeigt wird, was alles an Unvorhergesehenem drohen kann, wenn man nicht zustimmt. Von der höheren, anrechenbaren Laufleistung bis zu coronaüberlasteten Gerichten ist die Rede.


    Natürlich will man mich weiter auf dem Rechtsweg vertreten, wenn ich dies wolle, aber die eigentliche Botschaft der standardisierten Mail ist die Empfehlung, dieses Angebot anzunehmen. Klar diese automatisierte Mail geht an tausende Mandant*innen - und für manche ist der in Rede stehende Betrag äußerst attraktiv - dennoch empfinde ich diesen "Empfehlungsdruck" als in keiner Weise gerechtfertigt und an der Grenze der Seriösität. Ich vermute, dass die Kanzlei sich auf diese Weise ihrer vielen Mandant*innen entledigen und sich somit den gleichen schlanken Fuß wie VW machen möchte. Ob dieses Gebaren mit der Bundesrechtsanwaltsordnung zu vereinbaren ist ...?


    Interessant ist, dass ich schon drei Mal Einmalzahlungsvergleiche angeboten bekommen habe, jeweils immer höher und immer mit der gleichen "Druckargumentation". Und jedes Mal als eine tolle Neuigkeit beworben. Mein Weg war und ist aber die Rückabwicklung. Der OLG Termin steht und ich bin gespannt was der BGH in Kürze zu den Deliktzinsen sagt.

  • Ich bin auch bei einer Kanzlei in Berlin. Mir wurde auch so ein Einmalentschädigungs Vergleich angedient. Es wurde von der Kanzlei als äußerst lukrativ und interessant beworben, ich schätze meinen finanziellen Nachteil im Vergleich zur Rückabwicklung auf ca. 5000 Euro. Allerdings kommt mein Vergleichsangebot mit deutlich mehr Empfehlungsdruck, als bei Ihnen.


    Mir wurde dabei auch mitgeteilt, das mein PKF an einer Verfahrensweiterführung nicht interessiert sei, da der Wegfall der Deliktzinsen eine weitere Verfolgung uninteressant machen würde. Im Falle eines nicht Annehmens des Vergleichs, würde der PKF Vertrag gekündigt. Im Falle des Vergleichs werden 35 statt 20% Erfolgsbeteiligung fällig. Bei nicht Annahme des Vergleichs müsste ich den PKF von Schaden freistellen, also die 35% plus den bisherigen Gerichtskosten aus eigener Tasche an ihn zahlen.


    Bei einem Telefonat mit der Kanzlei vor kurzem, wurde mir mündlich zugesichert, das der PKF mich in jedem Falle auch ggfs in die Revision begleitet, sollten wir unterliegen oder VW in Revision geht.


    Das ist ganz schön fies und stellt mich vor ein großes Problem...aber das wirklich abstruse daran ist, das das Urteil zwar schon gefällt, aber noch nicht zugegangen ist. Zur Urteilsverkündung waren weder ich noch ein Vertreter der Kanzlei anwesend...also weiß man noch gar nicht, wie das Urteil lautet. Das hindert die Kanzlei aber anscheinend nicht, miach als Konsequenz der nicht Annahme schon im Vorfeld vor den selbst zu tragenden Gerichtskosten zu warnen.


    Ich bereue mich darauf eingelassen zu haben. Habe wohl bei Durchlesen des Vertrags nicht bedacht, dass es sich für den PKF eventuell eher rechnet, 35% aus dem Vergleich statt 20% bei Wandlung zu realisieren. Nicht in absoluten Zahlen, da wären 20% besser...aber aus einem anderen Grund?? Ich bin echt sauer:((

  • Ebenfalls Mandat bei groß beworbener Berliner Kanzlei wie user klap.


    Ob wohl das Urteil in 1. Instanz längst vorüber ist, ich selbst anwesend war und die Urteilsverkündung auf 3 Wochen später angesetzt hatte, wurde ich über eine Woche nach Bekanntwerden des Ergebnis von der Kanzlei nicht benachrichtigt.
    Stattdessen bald Emails reingeflattert mit unterschwelligen Druck dass man einen außergerichtlichen Vergleich, die "Einmalzahlung", erzielt hat und den man dringlichst empfehlen würde. auch weil der PKF sich nicht mehr an 2. Instanz beteiligt. Wie auch bei user klap.


    Mir ist noch nicht mal das offizielle Urteil ausgehändigt worden und dann schon das??


    Erst musste ich selber recherchieren und mich im System einloggen um das Urteilsergebnis einsehen zu können.


    Man hat auch nur wenige Tage Zeit den Vergleich mit VW abzuschließen, der wurde aber VW bis Ende des Monats verlängert. Der vorherige Termin ist bereits verstrichen und erst nach über 7 Tagen, nach Anschreiben der Kanzlei wurde mir das Urteil per Email zugeschickt.


    Der Vergleichstermin wäre also verloschen bevor ich erst mal das Urteil hätte lesen können...



    Ich vermute ebenfalls dass der PKF abgesprungen ist, weil es keine Deliktzinsen mehr gibt.
    mir hat man am Telefon versichert dass der PKF nicht mehr zur 2. Instanz an Board ist.


    Lange Wartezeit am Telefon ist einzuplanen, ich wartete ganze 55min. bevor ich mit einem Mitarbeiter sprechen konnte.

  • Das ist natürlich eine völlig bescheidene Situation. Ich vermute, wir sind bei der selben Kanzlei. Der Kontakt ist wirklich schwierig. Eine Mail hilft ... manchmal. Wenn PKF Prozesskostenfinanzierer heißt, so glaube ich, dass das bei mir anders ist. Bei mir tritt meine Rechtsschutzversicherung ein, die auch die Zusage für die zweite Instanz gegeben hat. Das habe ich schriftllich. Zudem soll sie angabegemäß bei den bisher vorliegenden Vergleichsangeboten alle Kosten tragen ... sagt die Kanzlei.


    Auch die Argumentation, dass durch den Wegfall der Deliktzinsen sich eine Rückabwicklung nicht mehr lohne, ist nicht schlüssig. In einem Podcast der besagten Kanzlei wird deutlich gemacht, dass ja trotzdem Zinsen seit Rechtsanhängigkeit immer noch zu zahlen wären.


    Insgesamt eine vertrackte Situation. VW spielt auf Zeit, die Kanzlei erweckt den Eindruck, als spiele sie mit. Ich finde schon, sie könnte sich mehr für die Interessen ihrer Mandanten einsetzen. Eine Empfehlung ist sie so gesehen sicher nicht.

  • Wer kauft denn ein Auto nach seinen Abgaswerten?


    (...)


    Zur sogenannten "Deutschen Umwelthilfe" und dessen dubiosen Vorsitzenden Jürgen Resch kann man sich selbst im Internet informieren. Sehr interessante Lektüre und es ist gut, dass diese "Truppe" nicht das Recht bekommen hat, Verbraucherschutzklagen zu führen.


    Anstatt die zu benennen und zu bestrafen welche den Betrug begangen haben, werden diejenigen als "dubios" bezeichnet, welche die Täter benennen und mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Betrüger vorgehen.

    Hast Du irgendwelche Belege für die Bezeichnung "duibiose Umwelthilfe"? Ich finde es stark was sie machen. Mit ein paar Mann gegen die heilige Kuh "Autoindustrie" und das mit fairen und legitimen Mitteln der Klage.