Kündigung wegen Eigenbedarf - Kann ich früher ausziehen?

  • Hallo,


    wir haben die Kündigung unseres Vermieters wegen Eigenbedarf mit einer Frist von 9 Monaten erhalten.
    Meine Frage ist, ob wir jederzeit ausziehen könnten oder müssten wir von uns aus mit der 3-monatigen
    Frist kündigen.


    Für eure Mithilfe bedanke ich mich schon im Voraus.


    Gruß
    Melanie

  • Das müssen Sie mit dem Vermieter abstimmen.
    Wenn er zustimmt, können Sie den Mietvertrag einvernehmlich mit kürzerer Frist aufheben.


    Er muss aber nicht zustimmen. Dass er Ihnen mit einem so langen Vorlauf seinen Eigenbedarf angemeldet hat, stellt ja ein Entgegenkommen für Sie dar. Es bedeutet nicht, dass der Vermieter bereit ist, sofort auf Ihre Miete zu verzichten.


    Wenn er deshalb nicht zustimmen sollte, sind Sie an Ihre vertragliche oder die gesetzliche Kündigungsfrist gebunden.

  • Danke für die Info, da weiß ich schon einmal ein bißchen mehr.


    Naja, mit dem entgegenkommen ist das so eine Sache. Ihm blieb auch nichts anderes übrig,
    denn wir wohnen schon immerhin seit 12 Jahren hier und er muss sich an die Fristen halten.


    Ich denke wir werden dann wohl selber kündigen.