Hallo... folgende Frage: Wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe und mich erst nach 12 Monaten bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melde, wird dann noch eine Sperrzeit verhängt?
Freundliche Grüße
Hallo... folgende Frage: Wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe und mich erst nach 12 Monaten bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melde, wird dann noch eine Sperrzeit verhängt?
Freundliche Grüße
Nicht wegen des Aufhebungsvertrages
Du wirst sicherlich eine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung bekommen zzgl. einer Sperrzeit von min. 3 Wochen bis zu max. 12 Wochen wegen der fahrlässigen Lösung des Arbeitsverhältnisses.
ABER
Du kannst versuchen, einen Großteil der Sperrzeit zu entgehen, wenn du bei der Agentur einen wichtigen Grund für deine Aufhebung des Arbeitsvertrages vorbringst.
Gruß
Schopenhauer
Danke für die Tipps.
VG