Fehler im Krankenversicherungsartikel - Prämiennachzahlung!

  • Wer keine Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen hat, muß nicht alle Prämien seit 2009 nachzahlen sondern maximal für 5 Jahre. Und dies auch nur zu einem 6tel! Nur die ersten 5 Prämien muß er voll nachzahlen. Entstehen der Versicherungs-Pflicht war der 1.1.2009.


    VVG § 193
    ...
    (4) Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war.

  • Hallo Franziska,


    ja das war er!
    Es wäre übrigens sehr effektiv, wenn man direkt zu jedem Artikel eine Kommentarfunktion hätte, die zwar letztlich hier im Forum "aufschlägt" aber dadurch dann automatisch zum Bezug verknüpft - Vorbild CHIP und PC-Welt.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Till Wollheim

  • Der Kollege hat mir nach Durchsicht der Punkte gerade Rückmeldung gegeben: Die Information wird natürlich auf den richtigen Stand gebracht! Ein paar Tage, bis es "live" ist, wird das allerdings noch dauern.


    Wir haben keine Kommentarfunktion unter den Artikeln, weil unsere Software da leider nicht mitspielt. Ich fände das auch eine wertvolle Funktion und wenn wir einmal die nötige IT-Power haben, können wir schauen, was möglich ist.