Wer keine Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen hat, muß nicht alle Prämien seit 2009 nachzahlen sondern maximal für 5 Jahre. Und dies auch nur zu einem 6tel! Nur die ersten 5 Prämien muß er voll nachzahlen. Entstehen der Versicherungs-Pflicht war der 1.1.2009.
VVG § 193
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(4) Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war.