gelten bei Ehepartnern die doppelten Höchstgrenzen für Handwerkerarbeiten? d. h. statt 6000€ 12000 pro Jahr?
Höchstgrenzen bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern
- Kriegl
- Erledigt
gelten bei Ehepartnern die doppelten Höchstgrenzen für Handwerkerarbeiten? d. h. statt 6000€ 12000 pro Jahr?
Nein, zumindest nicht bei der Zusammenveranlagung.
Dies ginge nur bei getrennter Veranlagung. Und ob sich die Getrennte Veranlagung nur deswegen lohnt muss genau berechnet werden.
ist zwar bedauerlich, aber besten Dank!