Familienheimfahrten mit Zweitwagen ansetzten trotz Firmenwagen?

  • Hallo,


    ist es möglich bei doppelter Haushaltsführung Familienheimfahrten als Werbungskosten anzusetzen wenn man zusätzlich zu einem Firmenwagen (Geldwerter Vorteil ist mit 1 % Regelung versteuert) einen Privatwagen besitzt?


    Vielen Dank für eure Hilfe!!

  • Auch bei der Nutzung des Firmenwagens können sowohl die Fahrtkosten zwischen Wohnung und "erster Tätigkeitsstätte" als auch Familienheimfahrten angesetzt werden. Die Nutzung des Privatwagens ist dafür nicht erforderlich.


    Genau deswegen muss ja die Entfernung Wohnung - erste Tätigkeitsstätte bei Familienheimfahrten mit 0,002 % des Listenpreises versteuert werden, wenn der Dienstwagen für Familienheimfahrten genutzt werden darf.

  • Die Frage ist, ob man den Firmenwagen nutzen muss für die Heimfahrten? Wenn man das Recht hätte selbst zu wählen, ob man den Firmen- oder Privatwagen nutzt hätte das einen großen Einfluß auf die Werbekosten und somit auch auf Steuerlast .

  • Das Steuerrecht zwingt Sie natürlich nicht dazu, den Firmenwagen für die Familienheimfahrt zu nutzen.
    Letztlich müssen Sie Ihre Situation mit der gehaltsabrechnenden Stelle bei Ihrem Arbeitgeber abklären.
    Der Arbeitgeber ist für die korrekte Besteuerung der Arbeitnehmer verantwortlich.


    Wenn Sie - nur als Beispiel - mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie verboten bekommen, den Dienstwagen für Familienheimfahrten zu nutzen, dann kann Ihnen das steuerlich auch nicht als geldwerter Vorteil angerechnet werden.


    Andererseits: Rechnen Sie mal nach, was es sie kostet, wenn Sie mit Ihrem Privat-Pkw die Heimfahrten machen.
    Realistische Kostentabellen gibt es auf der website vom ADAC. Möglicherweise kommen Sie "unterm Strich" doch besser weg, wenn Sie mit dem Dienstwagen zur Familie heimfahren - und die Besteuerung halt in Kauf nehmen.

  • Wie sieht es denn aus, wenn der Arbeitnehmer den Grad der Behinderung (GdB) 70 hat?
    In dem Fall darf er ja die tatsächlich gefahrenen Kilometer (Hin-und Rückweg) als Werbungskosten geltend machen.


    Kann diese Person dann die Familienheimfahrt mit 0,002% versteuern und im Gegenzug die Pauschale mit 0,60 €/Entfernungskilometer anrechnen lassen?