bei meiner freiwilligen GKV als selbstständiger(begann am 1.3.14) wird aus steuerbescheid 2012 mein Mindestbeitrag angefochten, weil dort geringe Mieteinnahmen existierten(2012 ca 1 € pro tag aus Erbengemeinschaft)
2013 war sogar vierstelliger Verlust (pro erbe)ausgewiesen wegen undichtem dach das repariert wurde
inzwischen(1.14) an den sohn 1 architekten verkauft der das ganze jahr 2014 dran gewerkelt hat
kann der § Mieteinnahmen pauschal gelten oder gibt es dabei zeitliche einschchränkung im SGB V oder anderen §
bis steuerbescheid 2014 ohne mieteinnahmen kommt will KK von mir massiv höhere beiträge die ich nicht stemmen kann
nachweis des verkaufs wegen streit der erbengemeinschfaft auch nicht verfügbar
hoffe es war verständlich
caesaruno
freiwillig GKV als selbständiger mit geringen einkommen
- caesaruno
- Erledigt