Gebühren für ausländische Schule absetzbar?

  • Hallo zusammen,


    Kinder mit Migrationshintergrund können oft einen ergänzenden Unterricht besuchen, der vom Konsulat oder Kulturinstitut angeboten wird.
    Weiss jemand, ob man die Kosten für diesen Unterricht irgendwie steuerlich geltend machen kann.


    Danke schön!


    Laura

  • Eine Absetzbarkeit ist hier nicht gegeben.


    Es gilt § 10 Abs. 1 Nr 9 Satz 2 EStG. Dieser lautet:


    Voraussetzung ist, dass die Schule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und die Schule zu einem von dem zuständigen inländischen Ministerium eines Landes, von der Kultusministerkonferenz der Länder oder von einer inländischen Zeugnisanerkennungsstelle anerkannten oder einem inländischen Abschluss an einer öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt.


    Mit "Voraussetzung" ist die Voraussetzung für die Absetzbarkeit gemeint.
    Der entscheidende Passus ist, dass die Schule zu einem allgemein bildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt. Das ist bei diesem ergänzenden Unterricht nicht der Fall.


    Übrigens die Kosten der Nachhilfe sind auch nicht absetzbar.