Kündigung unserer Rechtsschutzversicherung

  • Unsere Rechtsschutzversicherung hat uns nach jetzt 3 Schadensfällen in 10 Jahren (Inslovenz des Arbeitgebers, Restrukturierung und damit verbundene Kündigung) gekündigt. Obwohl wir in allen Fällen "Recht" bekommen haben, will bisher kein Anbieter wieder eine Rechtsschutzversicherung mit uns abschliessen. Hat jemand ähnliches erlebt und eventuell eine Lösung des Problems oder muß iich mich damit abfinden, dass ich für die nächsten paar Jahre keinen Rechtsschutz haben werde?(

  • Es herrscht Vertragsfreiheit - auch für Versicherer.
    Sie werden damit leben müssen, dass Sie keine Rechtsschutzversicherung haben - zumindest die nächsten Jahre nicht.


    Nach meiner Auffassung ist eine Rechtsschutzversicherungen in den meisten Fällen ohnehin nicht zu empfehlen.
    Die Rechtssachen, die im Leben eines Verbrauchers wirklich "großes Geld" kosten, sind sowieso ausgegeschlossen (z.B. Ehescheidungen und Erbstreitereien).


    Wenn sich der Verbraucher unberechtigten Haftungsansprüchen ausgesetzt sieht, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung auch die Kosten der Abwehr des Rechtsstreits.
    Gleiches gilt für die Kfz-Haftpflicht im Falle unberechtigt erhobener Ansprüche bei Autounfällen.
    Für solche Fälle braucht man also auch keine Rechtsschutzversicherung.


    Was bleibt, ist die Durchsetzung von Ansprüchen im Arbeitsrecht bzw. von eigenen Schadensersatzansprüchen gegen andere. Hier gilt es dann zu prüfen, ob die Sache einen Rechtsstreit überhaupt wert ist. Und wenn sie das ist, muss man die Erfolgsaussichten abwägen. Im positiven Fall muss der unterlegene Gegner auch die eigenen Rechtsverfolgungskosten bezahlen! (Das gilt zugegebenermaßen allerdings im Arbeitsrecht erst ab der zweiten Instanz. Vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) zahlt jede Partei die eigenen Kosten - unabhängig vom Unterliegen oder Obsiegen.)


    Aber wenn man sich diese Situation vor Augen führt und die Prämien vergleicht, die man im Lauf der Jahre bei einer RSV einzahlt, dann kann man sich schon ein paar Rechtsstreite leisten - auch wenn man keine RSV hat.

  • Hallo,


    die Bedingungen, nach denen ein Rechtschutzversicherer kündigen kann, ergeben sich aus den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ( ARB ).


    Nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen (außerordentliche Kündigung), wenn der Versicherer für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle, eine Deckungszusage erteilt hat. Für beide Parteien gilt hierbei eine Kündigungsfrist von einem Monat.


    In Verfahren vor dem Arbeitsgericht fallen üblicherweise Anwaltskosten und Gerichtskosten an.


    Hinsichtlich Anwaltskosten bei Klagen vor dem Arbeitsgericht gilt Folgendes:


    In arbeitsgerichtlichen Verfahren muss jede Partei in der ersten Instanz die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung selbst tragen. Hier gibt es eine Besonderheit zu den üblichen Verfahren vor den Zivilgerichten. Bei Klagen vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei das Anwaltshonorar selbst; unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren geht. Dies dient dazu, dass Arbeitnehmer nicht davon abgehalten werden, im Zweifel gegen den Arbeitgeber zu klagen, weil die Angst bestehen könnte, dass man auch noch die Anwaltskosten des Arbeitgebers tragen müsste, falls der Rechtstreit verloren wird.


    Hinsichtlich Gerichtskosten bei Klagen vor dem Arbeitsgericht gilt Folgendes:


    Das Arbeitsgericht berechnet der unterlegenen Partei die Verfahrensgebühren und gegebenenfalls die anfallenden Auslagen ( wie zum Beispiel Portokosten, Kopierkosten, etwaige Gebühren für einen Sachverständiger usw.).


    Die Gerichtskosten sind immer von der Partei zu tragen, die die Klage verliert.


    Unter Umständen fallen aber gar keine Gerichtskosten an. Dies ist der Fall, wenn der Rechtsstreit in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich beendet wird.


    Unter Berüchsichtigung der bereits erwähnten Besonderheit, dass bei Klagen vor dem Arbeitsgericht jede Partei das Anwaltshonorar selbst trägt - unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen oder verloren geht - musste daher trotz Ihres Obsiegens Ihre Rechtschutzversicherung das Honorar Ihres Anwalts tragen.


    Beantragen Sie eine neue Versicherung, werden Sie stets gefragt, ob bereits eine Versicherung bestand und wenn ja, wer sie gekündigt hat. Die nächste Frage lautet, ob Sie bereits Schäden hatten und wenn ja, wieviele, und diese Frage bezieht sich meistens auf Schäden innerhalb der letzten 5 Jahre! Da diese Fragen von Ihnen selbstverständlich wahrheitsgemäß beantwortet wurden, haben die Rechtschutzversicherer bei denen sie einen Neuantrag gestellt haben Ihre Daten mit den in der zentralen Auskunftsdatei für Versicherungen gespeicherten abgeglichen und dabei ein "erhöhtes" Risiko festgestellt, weshalb sie Ihren Antrag ablehnten.


    Einen neuen Rechtschutzversicherer zu finden, dürfte im Moment nicht so einfach sein.


    Freundliche Grüße
    Betroffener2015


  • Hallo,
    die Ansicht von "muc"kann ich nicht teilen,die wichtigste Leistungsart einer RS ist
    m.E.das Vertrags-und Sachenrecht,denn hierzu gehören auch die Auseinandersetzungen
    bezogen auf die eigenen Versicherungsverträge wie z.B.die BU oder Unfallvers.Hier geht es um
    die Existenz und der Gegner ist ein Vers.Konzern,der mit allen Mitteln versuchen wird nicht zu leisten.
    Kommt es zur Klage und das Gericht schaltet Sachverständige ein,muß der Kläger einen vom Gericht
    festgesetzten Betrag -meistens 5 stellig-vorleisten,sonst wird die Klage nicht angenommen.Auch diese
    Kosten zahlt die RS.
    trumpet

  • Zunächst mal Danke an euch drei für eure Rückmeldung. Die Allianz hat mir Rechtsschutz aber ohne Berufsrechtsschutz angeboten, mit der Option in 3 Jahren den Arbeitsrechtsschutz hinzuzunehmen. Wird wohl meine einzige Möglichkeit sein

  • Hallo Hubi,


    ich habe Ähnliches erlebt. Ich habe nur 2 Mal in 8 Jahren einen RA beauftragt, je einen Brief zu schreiben (es kam zu keinem Gerichtstermin) und trotzdem erhielt ich die Kündigung der RSV. Jegliche Bemühungen meinerseits, eine neue RSV zu finden, blieben erfolglos, obwohl ich nicht einmal Arbeitsrecht dazu haben wollte. Letztendlich lebe ich jetzt ohne RSV und es geht tatsächlich.
    Ich kann muc nur folgen und muss sagen: Wenn nicht viele oder größere Dinge, die einen RA benötigen, in der Warteschleife sind, muss es nicht sein. Meine Scheidung habe ich gerade auch bewältigt, da greift die RSV ja sowieso nicht.
    Das hier behandelte Thema "Kreditkosten zurückfordern" hab ich gemeinsam mit einem RA durchgeboxt, da musste ich ein paar Euronen vorstrecken, was aber dann zurückkam., weil die Banken in der Pflicht sind.


    Trotzdem find ich das Verhalten der Versicherungen fragwürdig. Auf meine telefonische Nachfrage, warum mir gekündigt wird, verriet der nette Telefonist: Internettarife der RSV sind einfach unwirtschaftlich, deshalb trennt sich besagter Konzern von diesen.

  • @muc was habe ich verpasst? RSV ist nicht zu empfehlen? Im Arbeitsrecht zahlt jede Seite ihre Anwaltskosten, zumindest in der 1. Instanz selber. Im Verkehrsbereich ohne RSV viel Vergnügen. Grösserer Versicherungsschaden ohne RSV viel Vergnügen. Streitigkeiten um ein gebrauchtes Haus ohne RSV viel Vergnügen