Verkehrsrechtschutz und KFZ-Versicherung

  • Gibt es einen Interessenkonflikt, wenn man Verkehrsrechtschutz und KFZ-Versicherung bei dem gleichen Anbieter abschließt? Kann der Anbieter im Schadenfall auf Informationen aus den verschiedenen Versicherungen zugreifen? Erleichtert das die Schadensregulierung oder kann es auch nachteilige Auswirkungen für den Verbraucher haben?

  • In Deutschland herrscht das Prinzip der Spartentrennung.
    Das bedeutet, dass Versicherer für verschiedene Zweige eigene Unternehmen gründen müssen. Die dürfen gar nicht beim gleichen Anbieter angeboten werden. So muss z.B. die Lebensversicherung und die Krankenversicherung immer getrennt von anderen Sparten betrieben werden. Gleiches gilt auch für die Rechtsschutzversicherung.
    Einzig die SHUK-Sparten (Sach-, Haftpflicht, Unfall- und Kraftfahrt) dürfen gemeinsam angeboten werden.


    Wenn Sie also verschiedene Sparten beim gleichen Vertreter abschließen, werden Sie trotzdem Kunde bei rechtlich getrennten Gesellschaften. Allerdings gehören die dann in der Regel zum gleichen Konzern und sind gewissermaßen über die Mutter wieder miteinander verbunden. Das ist auch zulässig.


    Wenn Sie mit der Kfz-Versicherung über eine Schadenregulierung streiten müssen, ist das vom Verkehrsrechtschutz umfasst. Wenn allerdings die Kraftfahrtversicherung beim gleichen Konzern läuft, ist es aus Sicht des Konzerns ein Interessenkonflikt.


    Deshalb meine Empfehlung: teile Sie die Verträge auf. Machen Sie die Rechtsschutz woanders.
    (Falls Sie die Rechtsschutz überhaupt machen. Denn die ist nach meiner Auffassung im Grunde genommen überflüssig.
    Aber darüber kann man geteilter Meinung sein.)