Doppelhaushälfte, gemeinsamer Weg zum Eingang

  • Moin,
    wir leben in einer Doppelhaushälfte, deren Grundstück nicht geteilt ist. (Dementsprechend ist es eine Eigentumswohnung.)
    Das Haus steht vertikal zur Straße, d.h. eine Trennung ist nicht möglich, es gibt einen gemeinsamen Weg zum Eingang, der für uns an der Häfte des Nachbarn vorbeiführt, weil wir die hintere Hälfte haben.
    Der Nachbar verhält sich so, als ob die erste Hälfte des Weges ihm gehört. Z.B hat er jetzt zum zweiten Mal den Weg nach seinen Vorstellungen gepflastert und zwar bis genau an unsere Hälfte. Wir haben ihm vor 10 Jahren schon gesagt, dass er das mit uns abzusprechen hat, wenn er was ändern will, WEIL es unser gemeinsamer Weg und nicht seiner ist. Damals haben wir unseren Teil genauso gelegt, weil wir a) keinen Stress wollten und b) die Waschbetonplatten, die dort vorher lagen noch schlechter aussahen.
    Dieses Mal hat er uns wieder vor vollendete Tatsachen gestellt und wieder neu gepflastert. Das blöde ist halt, dass die Plasterung farblich und qualitätiv nicht zu unserem Hauseingang passt und nun zwei verschiedene Plastersteine auf dem Weg liegen (vorderer Teil, hinterer Teil)


    Was kann man gegen einen solchen Menschen tun, der sachlichen Argumenten nicht aufgeschlossen ist. Muss man sowas akzeptieren ?
    Gibt es irgendwelche rechtlichen Handhabe dagegen ? Kann man etwas tun, um ihm einen Dämpfer zu verpassen ??
    Nach meinem Rechtsverständnis könnten wir, da wir die gleichen Rechte haben wir er, den Weg z.B. in der nächsten Woche komplett nach unseren Vorstellungen neu legen lassen, was aber nicht wirklich Sinn macht. Nach der Rechtlage, darf ich aber nichts tun, was für ihn nachteilig ist. Dementsprechend dürfte er nichts tun, was nachteilig für uns ist. Was bedeutet "nachteilig" ? Was darf man bzw. was darf man nicht.
    z.B.: ich hätte große Lust die Pflasterung von denen wieder aufzureißen etc.


    Hat jemand eine Idee dazu ?? Ich bin im Moment ziemlich ratlos und extrem angepisst. ?(


    Würde mich über Anregungen freuen.
    (ich plane den Verkauf der Hälfte in den nächsten 5 Jahren)

  • Gegen Dummheit kämpfen selbst Götter vergebens.


    Und so ist es auch bei rücksichtslosen Nachbarn.
    Natürlich könnten Sie jetzt per Gerichtsbeschluss auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes klagen.
    Sie könnten dann auch - wenn Sie sich nicht auf eine Form der Pflasterung einigen können - die Entscheidung des Richters herbeiführen. Aber bringt's das?


    Für die beteiligten Anwälte bringt es jedenfalls einen schönen Gebührenumsatz. Aber für Sie bringt es nur Nerven und Kosten.


    Verkaufen Sie die Eigentumswohnung und hoffen Sie, dass der Erwerber nicht vorher mit Ihrem Nachbarn spricht.

  • das hab ich mir mittlerweile auch überlegt, obwohl ich echt sehr nah dran war, alles wieder aufzureißen.


    Ich werde ich wohl diese Steine aus optischen Gründen auch auf meinen 6 Metern verlegen.
    Damit lässt sich die DHH demnächst einfach besser verkaufen, als wenn man jetzt Streit vom Zaun bricht.
    Da ich sowieso hier irgendwann raus will, ist es so besser.