Rürup-Rente in Kombination mit BU-Zusatzversicherung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    möchte mich mal heute in der Community erkundigen, ob weitere Personen Erfahrungen mit der DVAG hinsichtlich Beratungen und Abschluss von so genannten Rürup-Renten in Verbindung mit einer Zusatzversicherung Berufsunfähigkeit gemacht haben.


    Meiner Lebenspartnerin wurde eine RentePur mit BU-Zusatzversicherung als Kinderkrankenschwester verkauft und als Bezugsberechtigter wurde der Vater eingetragen.


    Dies ist bei einer Basis-Rente nicht möglich, da hier lediglich der überlebende Ehegatte oder die Kinder berechtigt sind.


    Gibt es von eurer Seite Efahrungen in diesem Bereich?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Henning,


    ich möchte Ihre Aufmerksamkeit noch auf einen weiteren Punkt lenken.


    In der Gehaltsklasse, in der ich eine Kinderkrankenschwester (vermutlich angestellt) sehe, bleibt die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge wirkungslos, weil von den gezahlten Beiträgen die Arbeitgeberanteile zur GRV abgezogen werden. Hier wäre ein Vertrag der 3. Schicht auch steuerlich günstiger. Eine weitere Alternative wäre eine riester-geförderte bAV mit BU-Absicherung.


    Diesen Beratungsfehler habe ich schon mehrfach angetroffen und sollte einen Weg anbieten, den Vertrag rückabzuwickeln.


    Gruß


    Nordlicht

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Nordlicht,


    vielen Dank für den Hinweis.


    Die von Ihnen angetroffenen Annahmen sind richtig, meine Partnerin ist angestellte Kinderkrankenschwester und somit sehe ich den gleichen Punkt als Problem.


    Haben Sie mir eventuell eine Quelle, bei der ich diese Thematik mit dem Abzug nachlesen kann?


    Ich bin zwar einigermaßen in den einzelnen Versicherungsthematiken bewandert, aber in den Untiefen der Rürup-Rente vertraue ich doch lieber auf die spezialisierten Versicherungskollegen.


    Aus meiner Sicht sind die zwei folgenden Punkte auch noch ein Grund den Vertrag anzugehen:

    • Die Versicherung kann nicht beitragsfrei gestellt werden (zumindest nicht ohne weitere Probleme), ohne die BU-Rente zu verringern oder auszusetzen.
    • Die BU-Rente muss im Zweifelsfall mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden und nicht wie Leistungen aus Schicht 3 - Produkten als zeitlich begrenzte Leibrente mit dem Ertragsanteil aus § 55 EStDV.

    Habe ich aus Ihrer Sicht noch einen Punkt vergessen?


    Allein die Tatsache das der Vater als bezugsberechtigte Person im Todesfall vermerkt wurde, zeigt mir die Qualität der Beratung.

    • Offizieller Beitrag

    So, danke an Nordlicht. Habe nun mal mit einem Rechner den Unterschied in Euro berechnet:


    Erfragte Daten Ihre Werte
    Status angestellt, pflichtversichert gRV
    Beitragssatz 18,9%
    Brutto-Einkommen p.a. 34.000
    Wohn-Ort Alte Bundesländer
    Geplanter Rürup-Beitrag (1) 102 Euro / (2) Null Euro
    Berechnungsjahr 2014


    So und nun zu den Ergebnissen:


    Beitrag 102 Euro Beitrag Null Euro
    Beitrag RV 6.426 Euro 6.426 Euro
    anrechenbare Rentenbeiträge gesamt 6.528 Euro 6.426 Euro
    davon 78% anrechenbar 5.091,84 Euro 5.012,28 Euro
    abzgl. steuerfreier AG-Beitrag zur RV -3.213 Euro -3.213 Euro
    Ihre anrechenbaren Aufwendungen in 2014
    1.878,34 Euro
    1.799,28 Euro


    Sieht in 2009 bei Produktabschluss mit einer Differenz von 69,36 Euro auch nicht besser aus. Daher an @Nordlicht vielen Dank für den weiteren Hinweis.

    • Offizieller Beitrag

    Die Profis am Werk :)


    nur kurze Nachfrage: Beitrag 102 Euro für Rürup: monatlich oder jährlich?


    "Aus meiner Sicht sind die zwei folgenden Punkte auch noch ein Grund den Vertrag anzugehen:Die
    Versicherung kann nicht beitragsfrei gestellt werden (zumindest nicht
    ohne weitere Probleme), ohne die BU-Rente zu verringern oder
    auszusetzen.


    Die BU-Rente muss im Zweifelsfall mit dem
    individuellen Steuersatz versteuert werden und nicht wie Leistungen aus
    Schicht 3 - Produkten als zeitlich begrenzte Leibrente mit dem
    Ertragsanteil aus § 55 EStDV."
    Beides richtig, aber leider kein Grund für ein rechtliches Vorgehen, ausser man kann stichhaltig belegen, dass hierüber nicht aufgeklärt wurde => Vermittlerhaftung.


    Generell eignet sich Rürup mit BUZ nur für Besserverdiener mit Aussicht auf langfristig konstant hohes Einkommen => sicher nichts für Frauen in Hinblickj auf Familienplanung!


    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Saidi,


    es handelt sich um einen monatlichen Beitrag von 102 Euro, der ca. hälftig für die BU-Zusatzversicherung ist. Das zumindest wurde von dem Berater richtig gemacht.


    Das mit dem rechtlichen Vorgehen ist auch leider richtig, aber wir werden mal sehen inwiefern wir da was machen können, denn Du oder Sie sprichst den letzten wichtigen Punkt an.


    Aus Kundensicht und der möglichen Familienplanung ist dieser Vertrag eher unglücklich gewählt bis sogar eine klassische Fehlberatung.


    Und ob das alles immer belegt werden kann? ...

    • Offizieller Beitrag

    okay, Schande über mein Haupt ... werde den Rechner nochmals angehen ....


    Hat sich doch glatt ein Fehlerteufel eingeschlichen, hat meine Angabe von monatlich nicht übereingestimmt mit dem Jahresbeitrag. Werde ich dann zeitnah nachholen.

    • Offizieller Beitrag
    Beitrag 1.200 Euro Beitrag Null Euro
    Beitrag RV 6.426 6.426
    anrechenbare Rentenbeiträge gesamt 7.626 6.426
    davon 78% anrechenbar 5.948,28 5.012,28
    abzgl. steuerfreier AG-Beitrag zur RV - 3.213 - 3.213
    Ihre anrechenbaren Aufwendungen in 2014 2.735,28 1.799,28
    Differenz 939
    • Offizieller Beitrag
    Beitrag 1.200 Euro Beitrag Null Euro
    Beitrag RV 6.426 6.426
    anrechenbare Rentenbeiträge gesamt 7.626 6.426
    davon 78% anrechenbar 5.948,28 5.012,28
    abzgl. steuerfreier AG-Beitrag zur RV - 3.213 - 3.213
    Ihre anrechenbaren Aufwendungen in 2014 2.735,28 1.799,28
    Differenz 939


    Wenn ich das ganze jetzt mal mit dem Steuer-Rechner vom Bundesfinanzministerium rechne,
    dann komm ich auf einen steuerlichen Vorteil von sage und schreibe 269 Euro.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das kommt ungefähr hin. Ohne es schön reden zu wollen: Förderquote von ca. 22% (immerhin).
    Aber: Man müsste auch die steuerliche Belastung der Auszahlungen dagegenrechnen.


    Um noch ein Pro-Argument angesichts all der Contra-Argumente zu geben: Von 22% entfallen ca. 11% auf die BU. Dieser Steuervorteil auf die Einzahlungen ist sicher, der Steuernachteil auf die BU-Rente dagegen unsicher, weil man ja nicht unbedingt BU wird.
    Größtes Contra-Argument ist aber die fehlende Flexibilität.


    VG

    • Offizieller Beitrag

    Da ich ja aktuell noch in der Informationsphase bin und die Versicherung zwecks diverser anderer Informationen angefragt habe (u.a. Abschluss- und Verwaltungskosten, Ablaufleistungen, etc.), werde ich ein direktes Gespräch oder ein entsprechendes Schreiben an die Gesellschaft (in diesem Fall DVAG) erst daran anschließend angehen.


    Ich denke aber das diese Konstruktion im Vertrieb diverser Gesellschaften kein Einzelfall ist/war, daher habe ich diese Konstruktion ins Forum gestellt.


    Werde mich äußern, wenn es weitere Schritte gegeben hat :)

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo zusammen,


    ich stimme zu, dass die BU mit BasisRente eine klassische Fehlberatung war. Ich denke man kann darüber nachdenken, neue Angebote für eigenständige BU-Versicherungen (evtl. Nettotarife bei Honorarberatern?) einzuholen, falls die Partnerin noch nicht zu alt ist und keine schlechten Risiken dazugekommen sind. Klappt das, kann man den alten Vertrag beitragsfrei stellen und darauf hoffen, dass statt einer Verrentung des bis dahin aufgelaufenen Kapitals eine Einmalzahlung wegen Bagatellbeträgen vorgenommen wird. Einmalzahlungen sind zwar nicht vorgesehen bei einer BasisRente, allerdings hab ich schon identische Klauseln in Riester-Renten entdeckt, die auch nur zu 30% ein Kapitalwahlrecht vorsehen. Das ist aus meiner Sicht die eleganteste Möglichkeit ohne große Schmerzen rauszukommen. Ich bin mir nicht sicher, ob man den Vertrag ganz auflösen und die Steuervorteile zurückzahlen kann. Ein großer Nachteil bei der Kopplung ist halt, dass man den BU-Schutz verliert, sobald die Rente nicht mehr haben will bzw. beitragsfrei stellen will.


    Die steuerliche Rechnung von Henning ist jedenfalls so korrekt. Der Einwand von Nordlicht


    In der Gehaltsklasse, in der ich eine Kinderkrankenschwester (vermutlich angestellt) sehe, bleibt die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge wirkungslos, weil von den gezahlten Beiträgen die Arbeitgeberanteile zur GRV abgezogen werden.


    trifft hier nicht zu, weil die BasisRente mit der BU in den Altersvorsorgeaufwendungen untergebracht werden kann und das bis zu 20kEUR (Ehepaare 40kEUR). Ich glaube, er meint aber das Richtige. Das allerdings für ein anderes Produkt, nämlich der eigenständigen BU-Versicherung ohne alles. Die ist im Prinzip im Topf "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" anzusetzen, in dem auch die gesetzliche Krankenversicherung Platz findet. Nur leider ist dieser Topf auf die Höhe von 1900 EUR begrenzt, so dass sich die Beiträge bei einem gesetzlich versicherten Normalverdiener nicht mehr auswirken. Insofern hat Nordlicht Recht. Auch hier ist die Vermittler-Floskel "Könnse Steuern sparen" falsch, weil sich die meisten Risikoversicherungen, die alle unter die "Sonstigen Vorsorgeaufwendungen" fallen, eben nicht auswirken (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG).


    Einen Lichtblick gibt es allerdings: Es ist ein Musterverfahren gegen die begrenzte Absetzbarkeit anhängig, so dass seit 2010 sämtliche Steuerbescheide in diesem Punkt offen geblieben sind. (vgl. http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=2)


    Mein Tipp an dieser Stelle: Alle, die eine eigenständige BU-Versicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung, Zahnzusatzsgedöns etc. haben, sollten alle Prämien unter "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" ansetzen, auch wenn das Programm sagt, der Topf sei voll. Nur wenn man das konsequent macht, bekommt man im positiven Rechtsspruch Geld zurück. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für Krankheitskosten, die über der Zumutbarkeitsgrenze liegen, aber das ist wieder ein anderes Thema :)

  • Noch was Generelles: Das Modell mit der gekoppelten BU hat natürlich schon seine Berechtigung. Tritt der Leistungsfall ein, so springt die BasisRente nach der BU-Rente, die in der Regel höchstens bis zum regulären Renteneintrittsalter zahlt, ein und ermöglicht so auch im Rentenalter ein auskömmliches Leben. Bei einer eigenständigen BU ist nach 67 Schluss und die Grundsicherung lässt grüßen. Wenn man auf die Kopplung wegen der fehlenden Flexibiltät verzichten will, kann man sich behelfen, indem man eine eigenständige BU und separat dazu eine Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung im BU-Fall abschließt. Die sind dann zwar steuerlich (zur Zeit) beide nicht wirksam, in Notlagen kann man aber zumindest die Rentenversicherung stilllegen, ohne direkt den BU-Schutz zu verlieren. Im Leistungsfall ist dieses Modell dann auch steuerlich günstiger.


    Insofern stimmt der Hinweis von Saidi: Die gekoppelte Lösung ist eher etwas für konstant gut verdienende Männer (oder Frauen ohne Kinderwunsch :-)).