Erste Rechnung von Vattenfall nach 6 Jahren

  • Ein moin moin aus Hamburg an die Runde! Und nun gleich zu meinem Problem: Vattenfall ist es doch tatsächlich nach 6(!) 8o Jahren aufgefallen, das ich offensichtlich Kunde bei Ihnen bin und haben mir am 16.09.15 eine erste Rechnung zu geschickt, die natürlich nur auf "maschinell errechnet" Schätzungen beruht und haarsträubend ist :cursing: . Durch das Grundversorgungsgesetz bin ich seit meinen Einzug (01.08.09) und dem einschalten des ersten Stromverbrauchers Kunde. Habe auch im November ´09 schriftlich darauf aufmerksam gemacht. Keine Reaktion. Am 24.11.10 wurde der Stromzähler ausgetauscht. Da ist immer noch keinen was aufgefallen, erst jetzt. Und nun meine Frage: das Vattenfall eine Forderung erheben kann ist soweit klar. Aber nicht die vollen 6 Jahre, oder? Es gibt doch Verjährungsfristen nach §195 und §199BGB, wo nach ein Gläubiger nur die letzten drei Jahre einfordern kann. Wenn das so ist, ab wann zählen diese drei Jahre? Ab dem Rechnungsdatum (16.09.15) oder mit dem Jahreswechsel `14/`15, also der 31.12.14 ?( ? Dank dem neuen Stromzähler ist ein Verbrauch vom 24.11.10 bis heute zu sehen und auf der Basis kann man rechnen, werde ich auch machen (Kwh : Tage = Tagesverbrauch usw..). So, ich freue mich auf viele tolle Antworten :thumbup: !