Hallo mal wieder,
ich war wohl Einer der Wenigen, die von ihrer Bank auch die Zinsen, die auf die Bearbeitungsgebühr gezahlt wurden, zurückgefordert haben. Natürlich hat die Bank das nicht getan, was auch zu erwarten war. Diesbezüglich habe ich beim Ombudsmann ein Verfahren eröffnet und heute als Antwort bekommen, das im BGH-Urteil nur die Kreditgebühr incl. der Nutzungsgebühr 5% überm Basiszins stehen würden und nur diese zurückzuzahlen wären.
Ich widerspreche allerdings dieser Rechtsauffassung, da sie die weiteren rechtlichen Auswirkungen des Urteils ignoriert. Als logische Konsequenz des BGH-Urteils sind m.M. nach auch die auf die Gebühr gezahlten Zinsen rechtswidrig und herauszugeben.
Grundlage ist auch hierfür § 812 BGB.
"§ 812
Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur
Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung
nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."
Für die Kreditgebühr gab es keinen rechtlichen Grund, somit sind auch die darauf bezahlten Zinsen herauszugeben.
Ich habe gleich mal eine Kanzlei angeschrieben, die auf Provisionsbasis Ansprüche durchdrücken will, allerdings geben die auf ihrer Seite auch nur das BGH-Urteil an, dazu braucht niemand eine Kanzlei.
Hat schon jemand diese Zinsen zurückbekommen oder überhaupt noch jemand wirklich geltend gemacht?
Wie sieht die Masse des Forums die Rechtslage?
Sollte sich der Verbraucherschutz auch hier um ein Grundsatz-Urteil bemühen?
Hans