Zinsen auf Kreditgebühren zurückfordern

  • Hallo mal wieder,


    ich war wohl Einer der Wenigen, die von ihrer Bank auch die Zinsen, die auf die Bearbeitungsgebühr gezahlt wurden, zurückgefordert haben. Natürlich hat die Bank das nicht getan, was auch zu erwarten war. Diesbezüglich habe ich beim Ombudsmann ein Verfahren eröffnet und heute als Antwort bekommen, das im BGH-Urteil nur die Kreditgebühr incl. der Nutzungsgebühr 5% überm Basiszins stehen würden und nur diese zurückzuzahlen wären.
    Ich widerspreche allerdings dieser Rechtsauffassung, da sie die weiteren rechtlichen Auswirkungen des Urteils ignoriert. Als logische Konsequenz des BGH-Urteils sind m.M. nach auch die auf die Gebühr gezahlten Zinsen rechtswidrig und herauszugeben.
    Grundlage ist auch hierfür § 812 BGB.


    "§ 812
    Herausgabeanspruch


    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur
    Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung
    nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."


    Für die Kreditgebühr gab es keinen rechtlichen Grund, somit sind auch die darauf bezahlten Zinsen herauszugeben.


    Ich habe gleich mal eine Kanzlei angeschrieben, die auf Provisionsbasis Ansprüche durchdrücken will, allerdings geben die auf ihrer Seite auch nur das BGH-Urteil an, dazu braucht niemand eine Kanzlei.


    Hat schon jemand diese Zinsen zurückbekommen oder überhaupt noch jemand wirklich geltend gemacht?


    Wie sieht die Masse des Forums die Rechtslage?
    Sollte sich der Verbraucherschutz auch hier um ein Grundsatz-Urteil bemühen?




    Hans

  • Hallo Hans,


    ich kann über eine rechtskräftiges Urteil zum Thema: Abgeltungssteuer auf Zinsen aus Kreditgebühren berichten.


    Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg erging am 14.03.2016 gegen die Frankfurter Hypothekenbank (100%ige Tochter der Commerzbank) und hat das Aktenzeichen: 11 C 373/15. Die Frankfurter Hypothekenbank hat das Urteil anerkannt.


    Der Fall:
    Die Kreditgebühren wurden zurückgezahlt, aber von den Zinsen wurde Kapitalertragssteuer abgeführt, trotzdem die Zinsen nicht aus Gewinnanlagen entstanden sind.
    Es ging natürlich nicht ohne Anwalt, zudem operiert die Commerzbank, -Tochterbank war nie unser Vertragspartner-, mit überholten Gerichtsurteilen.


    Streitwert 188,25 Euronen.


    Also nicht aufgeben!


    Gruß aus Berlin