Baufinanzierung: KfW-Kredit

  • Die KfW unterstützt Häuslebauer und Eigenheimbesitzer, die energetisch oder altersgerecht sanieren möchten, mit günstigen Krediten. Haben Sie schon einmal einen KfW-Kredit in Anspruch genommen? Wie sind Ihre Erfahrungen?


    Oder sind Sie daran interessiert, einen solchen Kredit aufzunehmen? Erzählen Sie anderen Lesern davon!

  • ich hatte vor ca. 2 jahren eine modernisierung meiner heizungsanlage mit kfw-mitteln teilweise finanazieren wollen.
    die heizung war defekt und benötigte zeitnah eine zusage der kfw. nach einem, typisch für behörden, aufwendigen "papierkrieg" dauerte die bearbeitung wochenlang ohne zusage der kfw!!!
    ich habe dann meinen antrag zurückgezogen und bar bezahlt.

  • Wir machen bei einem Sanierungs-Umbau mit Architektin, die gleichzeitig auch als KfW-Sachverständige gelistet ist, gerade extrem schlechte Erfahrung. Durch die Kombination sind wir erpressbar geworden. Wir können davon nur vollständig abraten.


    Die Geschichte:


    Die Archtiektin hat mangelhaft gearbeitet u.a. bei Rechnungsprüfung und Bauüberwachung, außerdem müssen wir sie wohl auch wg. Schadensersatz belangen, das ist noch offen.


    Deswegen haben wir den letzen Abschlag (2.000 Euro von bis dahin insgesamt 36.000 Euro Honorar ) vorerst nicht mehr bezahlt, ganz wie es uns ein Anwalt der Verbraucherzentrale geraten hat. Mit der Schlussrechnung der Architektin (dann insgesatm 40.000 Euro) kommt nun gleich ein Brief vom Anwalt: Sie wird die Anträge für KfW als Sachverständige nicht unterschreiben, solange wir nicht den Rest des Honorars bezahlt haben. U.a. stellt sie gleich noch eine "Besondere Leistung" in Rechnung, die wir nie beauftragt haben.


    Ohne ihre Unterschrift können wir aber insgesamt 9.000 Euro von der KfW nicht erhalten: Zuschuss 430 und 431 für Baubegleitung. Und das obwohl wir alle betreffenden Maßnahmen durchgeführt und nachweislich vollständig bezahlt haben!


    Einer "KfW-Expertin" kommt generell die Stellung zu, dass sie faktisch über die Auszahlung staatlicher Förderung entscheidet. Ganz so wie es ihr beliebt - und niemand greift ein, wenn es hier zu Missbrauch der Befugnisse kommt.


    Nach insgesamt etwa 4 Stunden Telefonaten mit Kfw-Mitarbeitern und Führungspersonen und dem für die "Experten"-Zuständigen der dena kann ich sagen: Weder KfW noch dena sehen das als ihr Problem an. "Das ist dann ein zivilrechtliches Problem zwischen Ihnen und der Architektin", heißt es achselzuckend. Ich könne ja noch einen anderen Experten beauftragen - ja und dann noch einmal soviel Honorar für dessen Leistung bezahlen, dass es kein KfW-Zuschuss wieder ausgleichen kann.


    Insgesamt lohnt sich der Zuschuss eigentlich sowieso nicht, weil ein großer Teil durch unumgängliche "Experten"-Honorare wieder aufgefressen wird. Hier haben KfW und Dena den Architekten ein schönes Geschenk gemacht. Für die Bauherren bedeutet das viel Gewese um nichts. Ich kann aus meiner Erfahrung nur raten: Verzichtet einfach drauf, der Aufwand und mögliche Ärger lohnen sich bei weitem nicht.


    Unfassbar für mich, dass staatliche Einrichtungen solche Willkür zulassen - es gibt keinerlei Regel für den Fall des finanziellen/rechtlichen Missbrauches aus Eigennutz der Architekten. Der Experte kann zur Durchsetzung seiner höchst eigenen Interessen staatliche Zuwendungen nutzen, kfw und dena hindern ihn nicht daran.

  • Bei allem Verständnis für Ihre Verärgerung muss die Kirche im Dorf bleiben.


    Es sind nicht "staatliche Einrichtungen, die solche Willkür zulassen", sondern Sie haben sich - leider - eine unredliche Vertragspartnerin ausgesucht. Jetzt können Sie nicht ernsthaft erwarten, dass ein Dritter - ausserhalb eines Gerichts oder einer Mediation - Ihren Vortrag als wahr ansieht und... - tja, was erwarten Sie denn eigentlich?


    Wenn Ihre Architektin einen schlechten Job gemacht hat, müssen Sie die Archtektin in Haftung nehmen.
    Selbstjustiz ist in Deutschland nun einmal nicht zulässig.
    Kein Mensch kann mit gezogener Pistole zu der Architektin hingehen und diese zu der Unterschrift zwingen.


    Also zahlen Sie die Rechnung - auch wenn es Ihnen schwerfällt. Und dann ermitteln Sie Ihre vertraglichen Ansprüche gegenüber der Architektin und setzen diese auf dem Rechtsweg durch.


    Fälliges Honorar nicht zu zahlen, ist genauso nicht in Ordnung, wie die Verweigerung der Architektin als Sachverständige zu unterschreiben. Die KfW kann da nun wirklich nichts dafür.

  • Wir sind gerade bei einem Wohnungskauf einer Bestandsimmobilie. Wir werden das Objekt selbst nutzen. Somit kommt der KfW Wohneigentum 124 in Frage. Wir haben 2 Ansprechpartnerinnen, die beide diesen vorgeschlagen haben. 50.000 € zu 1.66% eff. Zins (20/3/10). Die Zusage von der KfW kam schon. Also wir haben durchaus positive Erfahrungen gemacht.


    Tschö

  • Nicht nur o.G. würde auch mich interessieren, außerdem:
    Was sind die Gründe, weshalb KfW-Förderungen für natürliche Privatpersonen generell nur über "durchleitende Hausbanken" antragsfähig sind ? Ich halte das für ein grundsätzlich fragwürdiges Geschäftsgebaren...! <X

  • @pamiru Ganz einfach - Das hat nix mit fragwürdigem Geschäftsgebaren zu tun. Die KfW hat überhaupt nicht die Ressourcen, um zigtausende Finanzierungen direkt zu betreuen. Die haben den Teil quasi an die Partnerbanken outgesourced.


    Die KFW hat gut 5700 Mitarbeiter, die Sparkassen, genossenschaftlichen Banken und die privaten haben hunderttausende....

  • Nein, das Risko liegt bei der KfW - da die staatlich ist, kann sie dieses Risiko besser tragen, und darum so niedrige Konditionen anbieten.


    Das nervige und zeitaufwendige Endkundengeschäft machen die Banken für die KfW

  • Hallo zusammen,
    ich habe seit Mitte diesen Jahres ein Haus verkauft das mit einem Bausparvertrag gebunden war.
    Bei meinem neuen Hauskauf das ein halbes Jahr vorher getätigt wurde habe ich ein KFW 124 mit 50.000 genutzt. Der wurde als Übergang mit dem alten Bausparvertrag gekoppelt. Die Bankberaterin meinte die KFW braucht Sicherheiten bis das mit dem Grundschuld eingetragen ist.
    Jetzt wollte ich ich mir die Bausparsumme ca 20.000 auszahlen lassen (Bausparvertrag über 10 Jahre alt) und anlegen da der KFW endfällig ist. War eigentlich mit der Bankberaterin abgesprochen. Schliesslich sind die Kredite im Grundbuch eingetragen.
    Nach drei Wochen meinte sie jetzt das die KFW Bank diesen nicht freigibt!?
    Meine Frage ist jetzt: Was für Absicherungen bei einem endfälligen KFW 124 sind üblich reicht nicht ein Grundschuleintrag? Vieleicht mag die Bank gerne auf meinem Guthaben sitzten und will diesen nicht freigeben.


    Gruß und danke für eine hoffentlich positive schnelle Antwort