Kreditwechsel wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • Guten Tag,,
    ich hörte im Zusammenhang mit meinem 2011 mit der SPARDA-Bank Hamburg abgeschlossenen Baukreditvertrag, dass die dort aufgenommene Widerrufsbelehrung eine sogenannte Ankreuzbelehrung sei und deswegen mein Vertrag auch nachträglich widerufbar sei.. Was bedeutet diser Begriff im Einzelnen? Reicht diese Information, um mit der Bank mit ausreichender Chance auf Erfolg in die Auseinandrsetzung zu gehen ?


    Macht es Siinn,zunächst nur einfach das Gespräch zu suchen und die Absicht zum unentgeltlichen Ausstieg aus dem bisherigen Vertrag sowie den Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren für die Bonitätsprüfung, die der Vertragssumme zugerechnet wurden, mündlich anzukündigen?


    Oder sollte ein entsprechendes Schreiben zur direkten Abgabe an die Bank bereit gehalten werden, wennzwischenzeitlich deutlich wird, dass das Gespräch nicht den gewünschten konstruktiven Verlauf nimmt, wie ich es mir als Kunde erhoffe? (Natürlich würde ich bis zu diesem Zeitpunkt für mich eine verbindliche Zahlungszusage eines andereen Kreditinstituts bereithalten, damit ich im Ernstfall innerhalb von 30 Tagen bezahlen kann.)


    Macht es ferner Sinn, im Schreiben von vorn herein auch auf die Möglichkeit der Einschaltung eines Ombudsmannes aufmerksam zu machen, um entsprechend Zeit zu sparen und eine gewisse Drohkulisse aufzubauen?


    Und fast zuguterletzt: Liege ich richitig in meiner Auffassung, dass ich mir vorsichtshalber mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen sollte, von dem bekannt ist, dass er seinerseits mit der Sparda-Bank Hamburg kürzlich erfolgreich zugunsten seines Mandanten einen Vergleich erzielt hat? Ich könnte dann auf den Einsatz dieses Rechtsanwaltes aufmerksam machen, wenn die Bank nicht in die Gänge kommt und auch nicht mit dem Ombudsmann in Kontakt treten will..


    Wie berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren bei Verhandlungen, die auf einen Vegleich herauslaufen?


    Mit freundlichen Grüßen


    Max

    • Offizieller Beitrag

    Mal indiskret gefragt:


    Aus welchem Grund möchtest Du denn den Vertrag widerrufen?


    Rein nur aus Konditionsgründen oder aufgrund einer fehlerhaften Beratung?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Willkommen @Max :)


    Über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben wir hier in der Community schon eifrig diskutiert. Hier geht's zum Thread zum Thema: Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Vielleicht finden Sie dort die ein oder andere Antwort auf Ihre Fragen? Durchlesen lohnt sich auf jeden Fall!


    Anwaltskosten lassen sich zwar nicht immer 100% prognostizieren, aber hier ist schon einmal eine erste Orientierung inkl. Verweis auf einen Anwaltskostenrechner: http://www.finanztip.de/anwaltskosten/