Laptop / Kamera auf Reisen versichern?

  • Hallo,
    ich werde ab November für insg. fast 3 Monate durch Südamerika und die USA reisen.
    Da ich unterwegs auch arbeiten werde, nehme ich meinen Laptop und eine hochwertige Kamera mit.
    Jetzt frage ich mich, ob es Sinn macht, diese technischen Geräte extra zu versichern? Was meint ihr?


    Danke für eure Tipps!
    Mandy

  • 1.
    Ist das Gepäck bei einem Beförderungsunternen aufbewahrt oder wird es von diesem befördert und kommt dort abhanden, dann haftet das Beföderungsunternehmen und muß (nur!) den Zeitwert (!) der abhanden gekommen Sachen ersetzen.
    2.
    Hat man eine Hausratversicherung abgeschlossen, dann haftet diese im Rahmen der sogen: 'Außenversicherung' auch für Reisegepäck, welches dem Versicherungsnehmer unterwegs geraubt wird oder aus einem Hotelzimmer bei einem Einbruchdiebstahl abhanden kommt. die Hausratversicherung ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Ob Ausschlüsse oder Beschränkungen bestehen (z. B. Schmuck, Fotoapparate usw.), sollte man ganz genau in seinem Versicherungsvertrag nachlesen. Näheres zur 'Außenversicherung' der Hauratversicherung siehe auch hier: http://www.finanztip.de/hausra…erung/aussenversicherung/


    Unter diesen beiden vorgenannten Aspekten gehört eine Reisegepäckversicherung zu den Versicherungen, zu deren Abschluß man nicht unbedingt raten kann.


    3. Eine Reisegepäckversicherung
    Ein Leistungsanspruch besteht in der Regel, wenn versichertes Gepäck im Zuge verloren wird oder durch einen einfachen Diebstahl abhanden kommt. Doch sind hier die Anforderungen an die Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers, auf sein Gepäck auzupassen sehr hoch gehängt, so daß dem Versicherungsnehmer oft 'Strick' daraus gedreht wird und die Leistungen wegen Verstosses wegen Obliegenheitspflichtverletzung häufig verweigeert oder ganz gekürzt wird.
    3.a.
    Entschließt man sich dennoch zum Abschluß einer Reisegepäckversicherung so ist wichtig: 'Für manche Gegenstände, wie zum Beispiel Schmuck und Unterhaltungselektronik (zum Beispiel Fotoapparate und Notebooks), gelten oftmals bestimmte Entschädigungsgrenzen und Vertragspflichten. Zudem unterscheiden viele Versicherer beim Versicherungsschutz zwischen aufgegebenen und mitgeführten Gegenständen. So sind beispielsweise Fotoapparate nur zu 50 Prozent versichert, wenn sie mitgeführt werden. Da es große Leistungsunterschiede bei der Reisegepäckversicherung gibt, sollten Sie vorab einen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen.' Quelle: http://www.check24.de/reisegepaeckversicherung/


    Fazit: Die Entscheidung, ob man eine Reisegepäckversicherung abschließt oder nicht, muß letztendlich jeder selbst treffen. Unter dem Hinblick, daß die 'Außenversicherung' der Hausratversicherung zahlreiche Gefahren abdeckt und unter Hinblick auf die Schadenersatzpflicht von Beförderungsunternehmen ist der zusätzliche Abschluß einer Reisegepäckversicherung meistens (!) nicht sinnvoll.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)