Berechnung Unterhaltszahlung im FSJ

  • Hallo Finanztip Team,
    meine 20 jährige Tochter hat, nach Abschluß ihres Abiturs ein FSJ von August 2014 bis Juni 2015 in UK absolviert. Der Aufenthalt wurde durch einen Verein in Freiburg vermittelt. In dieser Zeit hat sie Taschengeld in Höhe von 240 Pfund bekommen. Seit dem 01.10.2015 hat sie ein Studium in Sozialpädagogik begonnen.
    Ich habe in dieser Zeit die Unterhaltszahlung nach der Düsseldorfer Tabelle geleistet.
    Frage 1: Wird das Taschengeld, wie in ihrem Artikel vom 28..07.2015, als Einkünfte angesehen
    Frage 2: Kann in diesem Fall die UZ um den entsprechenden Betrag 240 Pfund gekürzt werden?
    Frage 3: Kann eine rückwirkende Berechnung gemacht werden? Wenn JA, auch für das Jahr 2014?


    Danke für ihre/eure Resonanz

    Herzliche Grüße von der Küste


    Idefix 8o