Erbfall

  • Im vergangenen Jahr ist mein Mann (zweite Ehe) plötzlich verstorben. Wir hatten einen Erbvertrag ohne Rücktritts- oder Widerrufsklausel geschlossen. Das Erbe habe ich ausgeschlagen. Kann ich aufgrund der Ausschlagung neu testieren oder bin ich auf alle Zeiten an den Erbvertrag gebunden?

  • Die häufigste Antwort der Juristen lautet: das kommt darauf an...


    In diesem Fall auf den Inhalt ihres Erbvertrages. Wenn Sie den hier nicht in einem öffentlichen Forum ausbreiten wollen, schreiben Sie mir eine persönliche Nachricht über den Button "Konversationen".