Unterschreitung JAEG nach 55 Lebensjahr; Wechsel in GKV Pflicht?

  • Hallo, ich habe ausnahmsweise eine Frage zum Verbleib in der PKV. Habe in 2015 meine Arbeitszeit auf 80% reduziert und falle ab 2016 unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ferner war ich vor 4 Jahren kurze Zeit in der GKV. Bin z. Zt. 58 Jahre alt. Somit besteht für mich die Möglichkeit wieder in die GKV zu wechseln. Hierzu habe ich folgende Frage:


    Ist der Wechsel in der PKV unter diesen Bedingungen ein Muss und von wem wir diese ggf. veranlasst?


    Oder besteht für mich die Wahlfreiheit, kann ich auch in der PKV bleiben?


    :?:

  • Hallo Franziska,Hallo Community,


    hatte zuvor den verlinkten Artikel bereits gelesen und daraufhin die Frage gestellt.
    Die Perspektive des Artikels „Rückkehr in die PKV“ ist die, des PKV-Versicherten, der in die Gesetzliche zurück möchte.
    Aus diesem Grund noch mal meine Frage nach dem Muss bzw. Wahlfreiheit!
    Meine ursprüngliche Frage: Ist der Wechsel in der PKV unter diesen Bedingungen ein Muss und von wem wir diese ggf. veranlasst?
    Wer kann hierzu eine Aussage tätigen?


    Vielen DankGrüsse UM

  • Sie haben Wahlfreiheit.
    Rechtsgrundlage § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.


    Sie müssen Ihre Befreiung beantragen.
    Im Zweifel ist die für Ihren Wohnort örtlich zuständige AOK für die Befreiung zuständig.
    Sprechen Sie mit dem Lohnbüro Ihres Arbeitgebers.