Abzüge vom Nettoeinkommen für Unterhalt

  • Hallo,
    Ich habe aus erster Ehe 3 Kinder (12,17 u. 20) die Unterhaltsberechtigt sind 2xSchule und 1xStudieren bei meiner Ex-Frau leben.
    Mit meiner 2ten Frau habe ich zwei Kinder (3 u. 1) und meine Frau ist jetzt noch ein Jahr in unbezahlter Elternzeit.
    Was kann / darf ich von meinem Nettoeinkommen abziehen?
    Meine Ex-Frau arbeitet Vollzeit und ist wieder verheiratet.
    Vielen Dank
    Olaf

  • Für die Berechnung des Kindesunterhalts ist unerheblich, ob die Ex-Frau arbeitet oder nicht. Ansonsten hat "muc" recht: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.