Hallo,
Ich habe aus erster Ehe 3 Kinder (12,17 u. 20) die Unterhaltsberechtigt sind 2xSchule und 1xStudieren bei meiner Ex-Frau leben.
Mit meiner 2ten Frau habe ich zwei Kinder (3 u. 1) und meine Frau ist jetzt noch ein Jahr in unbezahlter Elternzeit.
Was kann / darf ich von meinem Nettoeinkommen abziehen?
Meine Ex-Frau arbeitet Vollzeit und ist wieder verheiratet.
Vielen Dank
Olaf
Abzüge vom Nettoeinkommen für Unterhalt
- olaf666
- Erledigt
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Das ist ein komplizierter Sachverhalt des Unterhaltsrechts. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten.
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Für die Berechnung des Kindesunterhalts ist unerheblich, ob die Ex-Frau arbeitet oder nicht. Ansonsten hat "muc" recht: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
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OK, Dankeschön für die Antworten.