mindestlaufzeit für wohnungsmietverträge

  • hallo
    mein sohn sucht schon länger eine neue mietwohnung.er hat eine positiv beendete privatinsolvenz hinter sich und deshalb aber probleme bei der wohnungssuche.er könnte jetzt eine passende wohnung haben, der zukünftige vermieter möchte jedoch eine längere (5 jahre) mietbindung haben.was ist wenn mein sohn z.b. nach 2 jahren den arbeitsplatz - wohnort wechseln will.muss er dann für die verbleibende zeit miete bezahlen.

  • Grundsätzlich ist es zulässig, individuell einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für fünf Jahre zu vereinbaren.
    Das gilt natürlich beiderseits - sowohl für Mieter wie für Vermieter.


    Wenn Ihr Sohn sich die Möglichkeit offen halten will, bei Arbeitsplatzwechsel die Wohnung zu kündigen, dann muss er hat diese Klausel in den Vertrag hineinverhandeln. Das kann der Vermieter akzeptieren - muss es aber nicht.


    Ich denke, der Vermieter wird sich schwer tun, einen Mieter zu finden, der die fünfjährige Bindung akzeptiert.
    Bei Wohnraum ist das total unüblich. Wenn der Vermieter sich auf keine Aufweichung der Klausel z.B. für den Fall des Jobwechsels einlässt, dann muss Ihr Sohn weiter suchen. Oder er trägt das Risiko, dass er fünf Jahre gebunden ist.