Widerruf Hyp & Rechtschutz bei zum Teil selbstgenutzter Immobilie

  • Hallo,


    erst einmal vorab ein Lob für diese tolle Community. Nach dem ich mich nun längere Zeit eingelesen habe, stellt mich nun eine entscheidene Frage:


    Meiner Mutter ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhaus in dem sie selber eine Wohnung bewohnt.
    Sie hat drei Hypothekendarlehen bei der Volksbank.
    Nach Prüfung durch die VBZ Hamburg steht fest, dass alle drei Verträge widerrufen werden können.


    Da meine 75 jährige Mutter nun Angst vor den hohen Kosten eines so gut wie sicheren Rechtstreits hat,
    möchte sie nun evtl. eine Rechtschutzversicherung abschließen.


    Wie sieht es mit der Deckungszusage einer Rechtschutzversicherung aus, wenn es sich nur um eine zum Teil selbst genutzte Immobilie handelt ?
    (7 Wohneinheiten & 2 Gewerbeeinheiten / 1 Wohneinheit selbst genutzt)


    Würde mich über Info´s und Tipps sehr freuen.


    Gruß Oliver

  • Hallo Oliver,
    in meinen Vers.Bedingungen (ARB) gibt es folgenden generellen Ausschluß:
    "kein Vers.Schutz besteht für den Widerruf von Vers.Verträgen und Darlehensverträgen,
    die vor Beginn der Rechtsschutzvers abgeschlossen bzw.aufgenommen wurden".
    Als Vergleich:Wenn ein Haus brennt kann man es nicht mehr gegen Feuer versichern.
    Gruß
    trumpet

  • Hallo Trumpet,


    Zitat

    Als Vergleich:Wenn ein Haus brennt kann man es nicht mehr gegen Feuer versichern.


    Hier im Forum, wurde ja schon festgestellt, dass der Schadensfall erst mit der Ablehnung des Widerrufs durch die Bank erfolgt. Deshalb wurde ja angeraten eine Rechtschutz abzuschließen, die erst einmal laufen zu lassen, und dann den Widerruf zu erklären.
    Der Auschluß in deiner Versicherung ist natürlich direkt auf diesen Fall gemünzt, und somit schließt sich natürlich bei Deiner Versicherung diese Vorgehensweise aus.


    Aber generell stellt sich für mich erst einmal die Frage nach dem Rechtschutz, bei einer zum Teil selbst genutzten Immobilie ????



    Vielen Dank für Deine Info.
    Oliver

  • Hallo,
    ich empfehle Ihnen einen Blick in die ARB von 3 oder 4
    Gesellschaften.Üblicherweise ist der § 3 "Ausschlüsse" der §
    wo diese Fragen behandelt werden oder Sie nehmen tel.Kontakt
    mit den Gesellschaften auf.
    trumpet