Erbschaftssteuer sparen durch Erbausschlagung?

  • Hallo,
    eine Frau ist verstorben und hat kein Testament hinterlegt.
    Es tritt also die gesetzliche Erbfolge ein.
    Eltern tot, Nachkömmlinge gibt es keine.
    Die Frau hatte 2 Geschwister, die eine Schwester hat keine Kinder, die andere hat 3 Kinder.
    Beide Schwestern haben einen Freibetrag von 20.000 EUR.


    Die Schwester mit den 3 Kindern hat das Geld nicht nötig - kann sie das Erbe ausschlagen, so dass die 3 Kinder jeweils 1/6 erhalten und man so einen Freibetrag von 60.000 erhält?
    Oder erhält dann die kinderlose Schwester alles?


    Danke

  • Diese Gestaltung ist zulässig und hat auch die Wirkung, die Sie wünschen.


    Die Ausschlagung gem. § 1942 Abs. 1 BGB hat nach § 1953 Abs. 2 BGB zur Folge, dass diejenigen zu Erben berufen sind, die Erben wären, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Anfalls der Erbschaft nicht mehr gelebt hätte.


    Das sind in Ihrem Fall die Kinder der Schwester der Erblasserin, also ihre Neffen und Nichten.
    Auch diese sind - wie die Schwester der Erblasserin - in der Steuerklasse II gem. § 15 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG.
    Dies bedeutet, dass sie auch einen Freibetrag von 20.000 € haben - und zwar pro Person.


    Für die kinderlose Schwester bleibt es bei einem Erbteil von 1/2.
    Die Neffen und Nichten haben je einen Erbteil von 1/6.