Immobiliarkredit von 1997 ohne Widerrufsbelehrung?!

  • Hallo, vormals Bürgschaft für einen Geschäftskredit eines Verwandten wurde 1997 von meiner Mutter als Ratenkredit und deutlich höherer Summe mit dinglicher Sicherheit (Haus)übernommen. Die KSK kann keine Widerrufsbelehrung für diesen Ratenkredit vorlegen und beruft sich heute 2015 darauf, dass keine Widerrufsbelehrung für Imobiliarkredite zum damaligen Zeitpunkt laut Verbraucherkreditgesetz erforderlich gewesen wäre. Meine Fragen: war es überhaupt ein Immobiliarkredit, stimmt die Behauptung der KSK? Danke , wer weiß mehr....