Neue Kreditkarte/Bankkarte nach Namenswechsel/Heirat war kostenpflichtig

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    Ungeklärt bleibt, ob gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist oder sich der Name des Inhabers etwa durch Heirat geändert hat. "Für die abschließende Auslegung müssen die schriftlichen Urteilgründe noch abgewartet werden", erklärte Pauli.


    Interessanter Artikel, gut zu wissen. Danke für den Hinweis m000001.


    Deute ich den Artikel richtig wie oben von mir zitiert, wirst bis zur endgültig rechtskräftigen Entscheidung (noch) nichts zurückfordern können. Ggf. einen Juristen Deines Vertrauens konsultieren.