Termin für Zahlung von Gehalt oder Lohn

  • Guten Tag,


    gibt es eine gesetzliche Regelung für den Zeitpunkt der Zahlung von Lohn und Gehalt durch Arbeitgeber ?
    A hat für B im Monat Juni (Beispiel) gearbeitet.
    Bis wann muß B an A den Lohn im Juli zahlen ?


    Wolfgang01

  • Eine feste Frist gibt es nicht.


    Die einzige Regelung, die in diesem Bereich angewendet werden kann, ist § 614 BGB.
    Dieser lautet:


    § 614 Fälligkeit der Vergütung
    Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.


    Daraus wird zweierlei deutlich:


    1. Der Arbeitnehmer ist vorleistungspflichtig. Erst die Arbeit, dann der Lohn.
    2. Wer einen - wie wohl bei den meisten Arbeitnehmern heute - Arbeitsvertrag hat, der ein Monatsgehalt/Monatslohn festsetzt, der hat auch Anspruch, dass dieser monatlich ausgezahlt wird.


    Ob jedoch die Zahlung am 3 Tage vor Monatsende, am Monatsende oder erst in den ersten Tagen des Folgemonats erfolgt, ist gesetzlich nicht festgelegt.


    Der Arbeitgeber kann einwenden, dass er wegen der Abrechnungsprozesse (z.B. bei Vergütung nach geleisteten Stunden oder Bezahlung nach irgendwelchen Erfolgsparametern) noch ein wenig Zeit braucht, um den endgültigen Lohnanspruch auszurechnen und dann abzurechnen.


    Aber hier halte ich maximal 14 Tage für zulässig.
    Wer also nicht bis zum 15. des Folgemonats bezahlt wurde, sollte sich ernsthaft um Rechtsschutz kümmern.
    Das fängt mit einer Mahnung an den Arbeitgeber mit Zahlungsaufforderung an.