"Banken schlagen zurück" - Artikel aus Welt.de zum Thema Widerrrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten

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    Folgenden Artikel habe ich gestern in der Welt.de gelesen, in dem es
    darum geht das sich die Banken nun Gedanken machen "abtrünnige"
    Finanzierungskunden nicht mehr zu übernehmen.


    ... hier geht´s zum Artikel ...

    Ich halte mich nun bewusst meiner persönlichen Meinung zurück und bin auf die Rückmeldungen gespannt.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Das ist eine Unverschämtheit! Anstatt einem Kunden in einer verzwickten Situation zur Seite zu stehen (und sich dsmit langlebige Loyalität zu sichern), verweigern Banken die Leistung. Kann eine Bank überhaupt einen Kunden ablehen? Dürfen die das!?


    P-Konten gibts doch schließlich auch, warum dann nicht Zwangsübernahme in solchen Situationen??? Egal, ob Wurst oder Finanzdienstleistungen, Absprachen beherschen offenbar den Markt. Genau deswegen braucht es Verbraucherschützer, die da reingehen, beraten und zur Not das Ganze rechtlich durchboxen. Was wollen si noch kollektiv vorschreiben? Zinshöhe, Vertragszeitrauem, Produkt? Wenn da einmal eine Tür eingetreten ist, dann fallen weitere...


    :thumbdown::cursing:

    • Offizieller Beitrag

    Rechtlich gesehen kann eine Bank nicht gezwungen werden einen Kreditvertrag mit einem Kunden zu schließen und entsprechende Kreditrisiken in Ihre Bücher aufzunehmen.


    Ich stelle mal ein klein wenig ketzerisch die Frage:


    Kann man das Verhalten der Bank nicht ein wenig nachvollziehen? Denn vermutlich waren die meisten Kreditverträge (die aktuell gekündigt werden) ordnungsgemäß und gut beraten worden. Und auch die Darlehenskonditionen haben den damaligen Marktgegebenheiten entsprochen. oder?

  • Henning, deine ketzerische Frage ist berechtigt. Trotzdem kann man auch argumentieren, dass die Banken letztlich nur den Gesetzestextvorschlag hätten übernehmen müssen...


    Ich selber bin auch am überlegen die Widerrufsbelehrung bei der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen und dann ggf. den Vertrag anzufechten. Dabei habe ich nicht vor 10 Jahren einen entsprechendes Darlehen aufgenommen, sondern vor ca. 2 Jahren eine Finanzierung mittels Bausparvertrag und anschließendem Baudarlehen abgeschlossen.


    Ich würde den Vertrag auch nicht primär wegen des derzeitigen Zinssniveaus widerrufen (das ist ein schöner Nebeneffekt) sondern weil bei diesem Finanzierungsmodell die erst Tilgung einsetzt, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Im Vergleich: Bei einem klassischen Annuitätendarlehen tilgt von vom ersten Monat an.....


    Der Vertreter der Bausparkasse hat diesen Unterschied natürlich in keiner Sekunde erwähnt und genau deswegen bin ich etwas sauer und am grübeln. Jedoch muss ich auch sagen, dass der Zusammenschluss der Banken mich etwas abschreckt, schließlich bin auch auf eine Finanzierung in irgendeiner Form angewiesen....


    Happy to discuss...
    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christian,


    dann scheint in Deinem Fall ja eine andere Ausgangslage zu sein.


    Frage:


    Hast Du dieses Darlehen für eine privat genutzte oder vermietete Immobilie aufgenommen?


    Welche Vorteile hat der Bausparkassenvertreter Dir denn damals genannt?

  • Hallo Henning,


    ja, in der Tat ist die Ausgangslage bei mir etwas anders.


    Die Einliegerwohnung ist vermietet, der Rest des Hauses wird privat genutzt. Die Bausparkasse hatte damals als wichtigen und für mich auch plausiblen Grund genannt, dass man mit diesem Finanzierungsmodell (Bausparvertrag & anschließenden Bauspardarlehen) den Zinssatz über einen sehr langen Zeitraum (etwas über 30J) niedrig halten kann.


    Im Rückblick, hätte ich mich damals viel viel besser informieren & ein eigenes Finanzierungskonzept entwickeln müssen. Diese "Fehler" muss ich nun teuer bezahlen, wobei ich durch Sondertilgungen versuche den Bausparvertrag schnellst möglich zuteilungsreif zu besparen (damt ich in die Tilgung komme) und das gesamte Finanzierungskonzept nicht über 32 Jahre sondern eher 22 Jahre laufen zu lassen. Für weitere Tipps bin ich dankbar ;-))


    VG
    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christian,


    je nach Tarif der Bausparkasse und Höhe der Einzahlungen könnte eine Zuteilung innerhalb von 24 Monaten möglich sein, dies ist natürlich mit sehr hohem finanziellen Einsatz verbunden.


    Verständnisfrage:


    Wurde das Darlehen komplett aufgenommen oder gesplittet in ein Darlehen für den privat genutzten Immobilienanteil und ein Darlehen (möglichst niedrige Tilgung) für den vermieteten Anteil?


    Wurden Dir denn in dem damaligen Gespräch die Gesamtkosten aufgezeigt, hinsichtlich Zinskosten?

  • Hallo Henning,


    ersteinmal super vielen Dank für deine zahlreichen, hilfreichen Antworten.


    Das Finanzierungsmodell wurde bei der BHW Bausparkasse abgeschlossen und hier ist geregelt, dass maximal 5% der Bausparsumme als Sondertilgung pro Jahr geleistet werden dürfen. Dieser Betrag ist nicht groß genug um die Bewertungskennzahl sprunghaft steigen zu lassen. Ich habe das selber mal nachgerechnet und unter der Annahme, dass ich jedes Jahr diese 5% als Sondertilgung leiste, ist der Bausparvertrag nach ca. 6,5 Jahren nach Abschluss des Vertrags (Jahr 2019) zuteilungsreif. Wäre es möglich höhere bzw. häufigere Sondertilgungen zu leisten (auch mit einem hohem Kapitalaufwand), würde ich dieses natürlich versuchen. Aber insofern sind deine erwähnten 24 Monate bis zum Zeitpunkt der Zuteilungsfähigkeit nicht darstellbar.


    Zu der anderen Frage: Ich habe in der Tat mehrere (zwei) Tranchen gebildet, eine für die vermietete Wohnung und eine für die privat genutzte Wohnfläche. Dieses ist aus steuerlichen Gesichtspunkten nicht unerheblich. Sobald beide Bausparverträge zuteilsreif sind, werden ich das private Darlehen zuerst zurückfahren. Der prozentuale Anteil der Tilgung ist jedoch bei beiden identisch, geplant ist jedoch die Tilgungsdauer über die Sondertilgungsmöglichkeiten zu steuern.


    Zu den Gesamtkosten: Soweit ich mich erinnere wurde nie über die Gesamtkosten explizit gesprochen. Wahrscheinlich sind die Gesamtkosten in einer der vielen Berechnungen, die ausgehändigt wurden, aufgeführt. Dies müsste ich heute Abend nochmal in den Unterlagen checken. Gibt es ein Hintergrund der Frage?


    Nach 10 Jahren besteht wohl nach BGB ein Sonderkündigungsrecht. Bis dahin sollten das Baudarlehen in Anspruch genommen sein. Falls dann natürlich der Zinssatz auf dem Markt niedrig ist als gemäß Baudarlehen, kündige ich den Vertrag außerordentlich und suche mir eine Finanzierung bei einer alternativen Bank.
    Gibt es von deiner Seite noch irgendwelche Tipps möglichst mit geringem Schaden und Kosten aus dem Konzept auszusteigen?


    Für Anregungen bin ich immer zu haben....
    Danke nochmals.
    Christian

  • kurze Ergänzung zum vorherigen Post: Die Gesamtkosten wurden in der Tat in einer Berechnung pro Jahr dargestellt.


    Ich glaube es wäre für alle zukünftigen Immobilienfinanzierer/Verbraucher hilfreich, wenn Finanztip die Nachteile einer solchen Finanzierung deutlich macht. Zur Finanzierung bin ich damals zu fünf unterschiedlichen Banken gegangen und bei allen wurde mir diese Finanzierungsform verkauft. Letztlich habe ich auch genau eine solche abgeschlossen aber ich kann von dieser Form (Bausparvertrag mit Baudarlehen) nur abraten. Wäre ärgerlich wenn noch mehr Verbraucher diese unnötig teure Finanzierung abschließen.


    Eine kurze zusätzlich Frage habe ich noch: In meinem Bausparvertrag steht drin dass ich max. 5% der Bausparsumme als Sondertilgung im Jahr aufbringen darf. Ist solch eine Klausel überhaupt rechtens?


    Beste Grüße
    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Mit 5% Sonderzahlungen in den Bauspartarif kann die geplante Zuteilung natürlich nicht deutlich früher kommen.


    Das einzigste was mir noch einfallen würde, welche Zuteilung kann denn gewählt werden? evtl. schon mit 25%?


    Beziehst Du die Aussage der 10-Jahresfrist auf das Bauspardarlehen oder auf die klassische Finanzierung?


    ... denn ein Bauspardarlehen kann sofort getilgt und aufgelöst werden. Ist ja des öfteren ein griffiges Argument für den Abschluss dieser Produkte.


    Untypisch ist das für den privat genutzten Anteil diese Kombination gewählt werden, alles in allem halte ich dieses Finanzierungskonzept für nicht ausgewogen.

  • Henning --> sehr gute Fragen, mit denen du bei mir weiteres Licht ins Dunkle gebracht hast.


    Mit den 5% Sondertilgungen komme ich nicht weit, da hast du Recht. Die Bewertungskennzahl ist noch jenseits von gut und böse. Wie bereits erwähnt ist der Bausparvertrag auf Basis der Bewertungskennzahl erst in einigen Jahren zuteilungsreif.


    Deine Idee mit den 25% ist top. Ich habe nochmal in den AGBs des Tarif W maXX von BHW reingeguckt und demnach gibt es eine Möglichkeit der Wahlzuteilung:


    "Der Bausparer kann in schriftlicher Form eine Wahlzuteilung des Bausparvertrags beantragen, wenn die Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben mindestens 25% der Bausparsumme beträgt. [...]"


    Dieser Absatz ist natürlich genial. Somit kann eine Zuteilung etwa 2,5 Jahre früher als auf Basis der Bewertungskennzahl erfolgen. Als ich kürzlich den Vertreter gefragt habe, ob es irgendeine Möglichkeit gibt effektiv früher zu tilgen und das Baudarlehen in Anspruch zu nehmen musste ich mir einen Vortrag über Forward-Darlehen anhören....


    Das gute an dieser Wahlzuteilung wäre zudem, dass ich das Bauspardarlehen früher in Anspruch nehme und die Begrenzung der Sondertilgungen quasi aushebel:


    "Der Bausparer ist berechtigt, jederzeit Sondertilgungen zu leisten."


    Eine Unbekannte gibt's leider noch und das sind die neuen Konditionen, die eine Wahlzuteilung mit sich bringt. Denn das Baudarlehen wird durch die Wahlzuteilung etwas höher als geplant ausfallen und entweder fordert BHW dann höhere Tilgungsbeiträge oder einen erhöhten Zins. Ich werde das Thema mal auf meine Liste mit aufnehmen und sobald es News gibt poste ich diese gerne ;)


    Insgesamt stimme ich dir beim unausgewogenen Finanzierungskonzept aber zu. Ich würde dieses auch nie mehr so abschließen....


    VG und Danke
    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Wie wäre es denn mit folgender Vorgehensweise:

    • Berechnung von BHW für Wahlzuteilung 25% einholen - Zeitpunkt der Zuteilung und der hierfür notwendigen Zahlungen
    • Aushändigung des neuen Tilgungsplanes mit den neuen Gegebenheiten (wie Darlehenshöhe, Zins und folglich den Gesamtkosten des "neuen" Bauspardarlehens)
    • Überprüfung Deiner eigenen Haushaltsrechnung, ob die neue Tilgungsrate machbar ist
    • Falls nein, Überprüfung alternativer Möglichkeiten (wie z.B. Forward-Darlehen und angepasster Darlehenshöhe)

    Natürlich können noch kleinere oder größere Schritte folgen.

  • Klingt sehr gut.
    Eine kurze Verständnisfrage noch: Nach einer Wahlzuteilung würde ich ja von der Bausparkasse ein Baudarlehen erhalten. Da beim Baudarlehen jederzeit Sondertilgungen erlaubt sind ("Der Bausparer ist berechtigt, jederzeit Sondertilgungen zu leisten") könnte ich doch das Baudarlehen bei BHW durch ein Darlehen einer Drittbank ablösen und würde mir so einen günstigeren Zinssatz sichern. Sicherlich wäre hierfür die Bezahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung erforderlich. Habe ich in den Überlegungen einen Denkfehler oder ist es wirklich so?


    Danke und VG
    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Denkfehler hast Du keinen in dieser Überlegung.


    Eine Vorfälligkeitsentschädigung tritt bei Bauspardarlehen nicht in Kraft (ist mir bisher auch nicht bekannt),
    daher könnte dieses Darlehen entsprechend von einer Drittbank vollständig und mit neuen Zins- und Tilgungsraten abgelöst werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hier noch ein Artikel zu diesem Thema aus der FAZ von Volker Loomann



    http://www.faz.net/aktuell/fin…dArticle=true#pageIndex_2

  • Um an deine "ketzerische" Frage anzuknüpfen: Ja natürlich, das Dilemma der Banken kann man verstehen. Aber: SAie kriegen zur Zeit relativ gut Geld beschafft, was sich in den niedrigen Zinsen niederschlägt. Das sollten sie dann doch auch bitte an die Bankkunden weitergeben.


    Ums kurz zu machen: Wenn die Belhrungen fehlerhaft waren und die Kreditnehmer aussteigen könne, ist es ihr gutes Recht. Sich dann als Bankensektor zusammenzuraufen, ist unter aller Sau. Bzw. das sind doch keine Methoden in einem demokratisch geprägten Staat in der EU!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @ KaiRe,


    die niedrigen Zinsen der EZB werden doch aktuell an die Bankkunden in Form von sehr günstigen Baukrediten weitergegeben:


    Bei 10jähriger Zinsbindung ist lt. FMH-Index (http://www.fmh.de/zinsen-vergleiche) ein Durchschnittszinssatzz von:


    1,89% p.a.


    zu haben. Günstiger geht es wohl kaum noch, oder?


    Natürlich ist es nach geltendem Recht für jeden Kunden legitim die Möglichkeit eines Widerrufes durch die fehlerhafte Klausel wahrzunehmen. Nur welche Frage ich mir stelle:


    Wie oft wird es tatsächlich aufgrund eines Beratungsfehlers gemacht und wie häufig stecken einfach wirtschaftliche Interessen im Vordergrund?


    Denn die Banken haben sich in der Regel bei Kreditabschluss entsprechend refinanziert und müssen nun diese Geschäfte auflösen und zusätzlich noch 500 Basispunkte über Bundesbank-Zins als ¨Strafe¨ zahlen.


    Wie gesagt ein wenig kann ich die Mißbilligung der Banken verstehen, natürlich aber auch die der Verbraucher,
    die Wahrheit liegt vermutlich wie so häufig in der Mitte.

  • Schon klar, aber genau darum geht es doch, oder? Dass die Baufinanzierung JETZT unglaublich günstig ist.


    Das mit der Strafe müsstest du aber erklären (bin nicht sooo der Experte). Und 500 Basispunkte = 5% oder liege ich falsch?

  • Ich bin mir sicher, dass derartige Presseartikel auf viele Bankkunden eine einschüchternde Wirkung haben.


    Dass die Banken tatsächlich so dumm wären, sich ertappen zu lassen bei einem Verweigerungskartell, bezweifele ich.


    Würde es die Wirksamkeit entsprechender Medienberichte nennenswert schmälern, wenn sie nicht auf massenhaft nachprüfbaren Fakten beruhten?


    Es mag nachweisbare Einzelfälle geben, in denen Banken Widerrufs-Joker-Nutzern die Anschlussfinanzierung nur aus diesem Grund verweigern. Aus dem Kreis unserer zahlreichen Mandanten kenne ich allerdings bislang keinen einzigen derartigen Fall. Im Gegenteil: ich weiß von Finanzierungszusagen durch Banken, die angeblich dem Verweigerungskartell angehören.


    Kurz gesagt: Nicht überall wo Rauch in der Luft hängt, wird scharf geschossen.
    Und manchmal ist es vielleicht auch einfach nur Nebel.


    In diesem Sinne: Nur nicht bange machen lassen! (Wie man in Bremen, meiner Geburtsstadt, sagt).


    Alles Gute.


    Leif Holger Wedekind

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Wedekind,


    gehen wir einfach mal davon aus, das es nicht soweit kommen wird, das sich Banken "dabei erwischen" lassen,
    aber sicherlich Gedankenspiele werden angestrebt.


    Denn immerhin sprechen wir von einem beachtlichen Risikopotential für die Banken,
    letztlich werden sicherlich einige Banken ausscheren und Ihr Geschäft machen wollen.


    Einen wesentlichen Gedanken,aus dem Artikel würde ich aber Ihren Mandanten und allen die sich mit dem Gedanken spielen zu widerrufen, empfehlen:


    Erst den Darlehensvertrag widerrufen wenn eine Finanzierungszusage einer anderen Bank besteht.