KIndesunterhalt ab 18

  • Hallo Leute ,
    ich habe auch eine Frage ...vielleicht hat ja jemand eine Antwort für mich.
    Mein Schatz muss Unterhalt für seine Tochter zahlen. Dieser wurde berechnet nach altem Einkommen, welches erheblich höher war als jetzt. Nun ist es so, dass seine Tochter im Januar 18 wird... aber noch schulpflichtig (13.Klasse) ist und bei der Mutter lebt. Nun habe ich gelesen, dass ab 18 beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet sind. Kann ein Vater diese Sache alleine über das Jugendamt klären oder kann nur die Mutter, die der bisherige Unterhaltsemfänger ist, das mit dem Amt klären, sprich eine Prüfung des Gehaltes Und noch ne Frage wie wird Unterhalt bereinigt.....?
    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Also mi 18 sollte das Mädel das mit ihrem Vater ausmachen können ;) Die Überweisung ghet direkt auf ihr Konto und das ist es dann. Zur Berechnung gibt's hier auf Finanztip einige Artikel, einfach mal die Suchfunktion nutzen.


    Ob und wie das Mädel Unterhalt von der Mutter bekommt, muss sie auch selbst mit ihr ausmachen. Schließlich ist sie erwachsen und kann sie im Notfall verklagen (aber wirklich nuir bei Totalverweigerung, will ich hoffen). Das Jugendamt muss da hoffentlich nicht mehr eingreifen.