Guten Morgen,
ich hatte meine Sparkasse letzte Woche mal angeschrieben wegen einer Ersatzbankkarte die ich im Jahre 2013 bekommen habe. Das Musterschreiben auf eurer Seite habe ich mal dazu genutzt.
Hier die Antwort meines Beraters bei der Sparkasse dazu.
ZitatSehr geehrter Herr ,vielen Dank für Ihre Nachricht vom XX.XX.XXXX. Das Urteil des BGH gilt nur für die von der Postbank verwendeten Klausel in deren Preis-und Leistungsverzeichnis. Es wurde nicht über die deutlich abweichende Klausel der Sparkasse entschieden. Um einen evtl. Erstattungsanspruch prüfen zu können, benötigen wir von Ihnen den Kontoauszug aus dem die Preisbelastung hervorgeht. Eine Prüfung eines evtl. Erstattungsanspruches erfolgt erst, nachdem die Urteilsbegründung des BGH bekannt gegeben wurde. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Den genannten Kontoauszug mit der Buchung suche ich gleich raus und mal schaun was passiert.
@Fianztip: Was denkt ihr. Hat das ganze bei mir Erfolg?
MfG
Schwabenpole