Rückforderung Gebühr für Ersatzbankkarte

  • Guten Morgen,


    ich hatte meine Sparkasse letzte Woche mal angeschrieben wegen einer Ersatzbankkarte die ich im Jahre 2013 bekommen habe. Das Musterschreiben auf eurer Seite habe ich mal dazu genutzt.


    Hier die Antwort meines Beraters bei der Sparkasse dazu.


    Zitat

    Sehr geehrter Herr ,vielen Dank für Ihre Nachricht vom XX.XX.XXXX. Das Urteil des BGH gilt nur für die von der Postbank verwendeten Klausel in deren Preis-und Leistungsverzeichnis. Es wurde nicht über die deutlich abweichende Klausel der Sparkasse entschieden. Um einen evtl. Erstattungsanspruch prüfen zu können, benötigen wir von Ihnen den Kontoauszug aus dem die Preisbelastung hervorgeht. Eine Prüfung eines evtl. Erstattungsanspruches erfolgt erst, nachdem die Urteilsbegründung des BGH bekannt gegeben wurde. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


    Den genannten Kontoauszug mit der Buchung suche ich gleich raus und mal schaun was passiert.


    @Fianztip: Was denkt ihr. Hat das ganze bei mir Erfolg?


    MfG


    Schwabenpole

  • Vielen Dank für diesen Erfahrungsbericht! Das ist sehr interessant.


    Die Urteilsverkündung behalten wir im Blick und informieren bei Bekanntgabe darüber. Vielleicht berichten Sie noch, wie es bei Ihnen weitergeht: was die Bank zum Kontoauszug sagt, wie schnell ggf. eine Rückzahlung erfolgt. Wir glauben, dass das Urteil eindeutig ist und Sie das Recht auf eine Rückzahlung haben.


    Übrigens: Unser Chefredakteur hat auf den Schrieb an seine Bank hin bisher nichts gehört.

  • Guten Morgen,


    gestern hatte ich nun einen Brief meiner Sparkasse bekommen.



    @Franziska Ab wann ist eigentlich mit der Urteilsbegründung zu rechnen?


    Gruß

  • Hallo Franziska, ich kann das Urteil nicht nachvollziehen. Ein Kunde zerbricht seine Karte, weil er unvorsichtig ist und dann darf die Bank keine Gebühr für eine neue Karte berechnen? Warum müssen Kunden, die sorgsam sind, für die Unsorgsamen mitzahlen? Denn irgendwie werden die Bank die Kosten (ggf. auch Gewinn) wieder reinholen. Eigentlich wollte ich mich bei der VZ NRW erkundigen. Doch die nehmen tatsächlich 1,86 EUR pro Minute. Dachte dies wäre nur bei unseriösen Unternehmen gegeben... (aber vielleicht ist es ja auch so :-)...). Es würde mich freuen, könntest Du mich von der Sinnhaftigkeit des Urteils überzeugen können... MfG

  • Als Moderatorin ziehe ich die Neutralitätskarte und will das gar nicht bewerten... ;)


    Fakt ist: Wir berichten über verbraucherfreundliche Urteile, weil sie entweder Geld sparen, Geld zurückgeben oder Geld bringen. Ob und warum das so entschieden wurde, obliegt den Gerichten.


    Aber diskutiert das gerne hier! Dafür ist das Forum da :thumbup: Ich freue mich.

  • Heute morgen hat unser Chefredakteur berichtet, dass er die Gebühr für die Ersatzkarte von seiner Volksbank tatsächlich zurückerhalten hat. Gute Neuigkeiten! Was hat sich bei Ihnen in der Zwischenzeit getan?


    Gerade habe ich auch noch einmal nach der Urteilsbegründung in der BGH-Datenbank geschaut - bisher kein Ergebnis.

  • Hallo,


    darf ich einmal fragen, was der Chefredakteur mit seine Karte gemacht hat?
    Wenn er sie verloren, selbst beschädigt oder sonst eigenverantwortlich unbrauchbar gemacht hat, hielte ich es für eine Unverschämtheit die entstandenen Kosten dafür zurückzufordern. Und da er nicht am Hungertuch nagen wird, hielte ich es sogar noch für gierig.


    @ schabenpole: Mich würde auch interessieren, wie es sich bei Dir darstellt


    Danke

  • Hallo DSWNWST,


    Mutwilligkeit würde ich unserem Chefredakteur nicht zutrauen :/ Er hat die Karte schlicht und einfach verloren.


    Ich bin da immer neutral und denke, jeder Mensch sollte für sich selbst entscheiden, ob er dieses Urteil für sich nutzen möchte oder nicht. Wie gesagt, wir zeigen hier die Möglichkeiten des Geldsparens für jeden Einzelnen auf.

  • Hi DSWNWST,


    danke das du meinen Beitrag mit Leben füllst. Bei mir handelte es sich um eine beschädigte Karte, angeblich war die Karte nicht mehr lesbar (und damit hier nicht gleich der Kommentar kommt ich würde nicht pfleglich mit meinen Karten umgehen..) obwohl ich immer eine Schutzhülle nutze.


    Bisher noch keine Rückmeldung meiner Sparkasse dazu.


    Grüßle ausm Schwabenländle,


    Schwabenpole

  • Hallo,


    vielen Dank für die prompten Antworten.


    Mutwilligkeit hatte ich auch nicht unterstellt :-).
    Ich wüsste nicht, welcher verlorene Gegenstand mir kostenlos ersetzt wird...
    Aber vielleicht bin ich da ein wenig zu liberal eingestellt.


    Bei Defekt hingegen sollte m.E. im Zweifel für den Kunden entschieden werden.


    LG

  • Hallo,


    gerade im Onlinebanking der Sparkasse eine Gutschrift über 20 Euro erhalten. Der Verwendungszweck "Erstattung des Preises für eine Ersatzkarte"....


    Bisher noch nichts schriftliches erhalten, das wird aber bestimmt noch kommen.


    Vielen Dank an das Finanztip-Team! So bin ich als Kunde der Sparkasse gerade noch vor Ablauf der Frist von 3 Jahren zu meinem Recht gekommen!


    Gruß,
    Schwabenpole

  • Hallo
    Habe meine Visa Kreditkarte verloren.Sie ist bei der Deutschen Kreditbank Berlin ausgestellt.
    Wie ich eben auf meinen Kontoauszug gesehen habe ist eine Gebuehr von 10 Euro belastet worden.
    Frage? kann ich diese 10 Euro zurueck fordern
    Gruss
    Khun Chang


    es wurde eine neue Karte ausgestellt


  • Hallo Khun Chang,
    stößt es Dir denn gar nicht auf, dass andere Kunden nun Deine Achtlosigkeit mitbezahlen?
    Die Antwort würde mich wirklich sehr interessieren.
    MfG

  • Hallo
    Habe bei Eroeffnung des Kontos eine Gebuehr fuer meine Karte bezahlt.Diese Gebuehr ist wohl ausreichend um eine Ersatzkarte auszustellen.Eine Gerichtsentscheidung liegt vor.Ich denke der oder die Richter haben sich da schon Gedanken gemacht.Wenns nicht Rechtens waere wuerden die Banken sich schon wehren.
    MFG

  • Hallo,


    Du bist im Recht, keine Frage.


    Keine Ahnung, woher Du die Kenntnis hast, dass die einmalige Gebühr für die Bereitstellung einer zweiten Karte ausreichend ist. Auch hat das Gericht die Anzahl der Ersatzkarten nicht limitiert. Ab der wievielten Bestellung würdest Du also für die Karte zahlen? Denkst Du über Richter/in auch so, wenn zu Deinen Ungunsten entschieden wird? Die Banken haben sich durchaus gewehrt. Und zwar sehr erfolgreich. Denn Landes- und Oberlandesgerichte haben die Gebühr für rechtens empfunden. Erst der BGH hat es anders gesehen (warum auch immer).


    Meine Frage, ob Du es mit reinem Gewissen fordern kannst, war losgelöst von Paragraphen. Einfach nur, ob es für Dich OK ist, dass andere Deine Achtlosigkeit mitbezahlen müssen. Kennst Du einen Gegenstand, den man kostenlos ersetzt bekommt, wenn man ihn verliert?


    Das sind so Fragen, die ich mir, bei dem doch sehr befremdlichen Urteil, stelle.
    Für eine plausible Erklärung des Urteils wäre ich sehr, sehr dankbar.


    freundliche Grüße