WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

  • Liebes Forum, liebe Finanztip-Experten


    der aktuelle Beitrag zur Wohngebäudeversicherung ist sehr hilfreich und empfehlenswert. Zusätzlich zu den ganzen Details, die im Beitrag genannt wurden, interessiert mich noch folgendes:


    1. Wie bewertet ihr ihr die einzelnen Versicherungsgesellschaften, die für mich fast ausschließlich unbekannt sind? Angenommen man schließt eine Versicherung bei einer "No-Name" Versicherung ab, gibt es da von eurer Seite Erfahrungen, ob die Schadensfallabwicklung schwieriger ist als bspw. bei einer Axa oder einer Allianz?


    2. Was würde passieren wenn die "No-Name" Versicherung insolvent geht? Gibt es hier wie bei den Banken einen Auffangpool / -mechanismus?


    3. Zudem würde mich interessieren ob es empfehlenswert ist, sich einen unabhängigen Berater für den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zu besorgen? Falls ja, gibt es von euch Empfehlungen?


    4. Ist die Bewertung auf Mr-Money (XX von 76 Punkten) aussagekräftig?


    5. Empfehlt ihr die Versicherung in regelmäßigen Zeitabständen (bspw. alle 2 Jahre) mit anderen Versicherungen zu vergleichen und Konkurrenzangebote einzuholen oder kann man die Versicherung getrost 10 Jahre laufen lassen?


    Vielen Dank und nochmals: sehr sehr guter Beitrag. Ich kann echt nur den Hut ziehen!

  • Danke für das Feedback! Freut mich, dass Ihnen unser Ratgeber zur Gebäudeversicherung weitergeholfen hat.


    Zum Thema "No-Name" möchte ich anmerken, dass man seinen Versicherer strikt nach Preis-/ Leistung auswählen sollte und nicht danach, ob der Anbieter einen bekannten Markennamen hat.


    Wir haben keine Hinweise darauf, dass die sogenannten "No-Names" sich im Schadenfall schlechter verhalten. Die Insolvenz des Wohngebäudeversicherers ist nach Angaben der BaFin sehr unwahrscheinlich, da sie einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegen. Falls es doch zum Insolvenzfall kommen sollte, werden die Ansprüche der Versicherten vor allen anderen Gläubigern ausbezahlt.


    Berater empfehlen wir insbesondere dann, wenn Sie eine Elementarschadenversicherung abschließen möchten und in einem besonders gefährdeten Gebiet wohnen. Sie sollten dann einen Berater wählen, der sich mit den örtlichen Gegebenheiten auskennt.


    Meine Entscheidung für einen Tarif würde ich nicht allein von der Bewertung auf Mr-Money abhängig machen, sondern ich würde darauf achten, ob er Ihren persönlichen Bedürfnissen so gut wie möglich entspricht.


    Ein regelmäßiger Vergleich der Beiträge ist in jedem Fall empfehlenswert!


    Viele Grüße,
    Paul von Finanztip

  • Ein Versicherungsmnakler war bei uns und wir haben um eine Angebot für eine neue Wohngebäudeversicherung (aus Österreich) gebeten.


    Er hat zum Schluß zwei Summen für eine Versicherung mit und ohne Elementarschäden genannt und sie auf einem Blatt Papier aufgeschrieben.


    Nun teilt er mit, daß die Summe nicht stimmt und alles ca. € 100 teurer wird.


    ist er als Fachmann an die ersten Summen gebunden, die er selber zu Papier gebracht hat ?


    Seine Worte waren: "Ich kann Ihnen die Versicherung zu diesen Summen bieten"

  • Grundsätzlich sind mündliche Verträge genau so bindend wie schriftliche. Der Unterschied liegt allein in den Beweisschwierigkeiten, wer was wann gesagt hat. Insoweit ist Ihre Frage berechtigt.


    Allerdings ist im konkreten Fall eines Versicherungsvermittlers die Sachlage komplizierter.
    Es liegt ein Drei-Personen-Verhältnis zwischen Ihnen, dem Vermittler und dem Versicherer vor.


    Rechtlich ist das "Angebot" des Vermittlers KEIN Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum".
    Das Angebot zum Vertragsabschluss geben SIE ab - und zwar mit Ihrem Antrag an den Versicherer.
    Der nimmt es an - oder auch nicht, wenn die Prämie nicht passt.


    Dann macht der Versicherer ein neues Angebot an Sie, indem er Ihnen die richtige Prämie nennt.
    Das können Sie annehmen - dann ist alles gut und der Vertrag kommt zu den zutreffenden Prämien zustande.
    Oder Sie lehnen es ab - dann haben Sie halt keine Versicherung.


    Sie können den Versicherer nicht zwingen, den Vertrag zu den fälschlichen Konditionen, die Ihnen der Vermittler genannt hat, abzuschließen.


    Eine andere Frage ist die des Schadensersatzanspruchs an den Vermittler. Hier ist die Frage nach Art und Höhe des Schadens zu stellen, der Ihnen dadurch entsteht, dass Sie ein paar Tage daran geglaubt haben, die Versicherung würde 100 € billiger sein, als es tatsächlich der Fall ist.


    Ich tue mir schwer bei der Vorstellung hier einen Schaden - abgesehen von Ihrer Enttäuschung über die Mehrkosten - festzustellen. Und die Enttäuschung ist nicht bezifferbar. That's life! Man bekommt nicht immer alles zu dem Preis, den man sich wünscht.


    Also im Ergebnis: Nein, der Vermittler haftet nicht für den Quatsch, den er Ihnen im Hinblick auf die Prämie erzählt hat.

  • Liebe Community,


    wir haben eine Immobilie gekauft und stehen nun vor der Frage, ab wann das Sonderkündigungsrecht einer bestehenden Wohngebäudeversicherung tatsächlich greift.


    Dass diese Versicherung und der automatische Übergang auf den Käufer sinnvoll ist, ist unbestritten richtig und grundsätzlich gut.


    Folgender Sachverhalt:


    Notarieller Kaufvertrag: 27.01.2016
    Erhalt vollzogener Grundbucheintrag: 01.07.2016


    Es hat so lange gedauert, weil amtliche Stellen derzeit stark ausgelastet sind und mit der zeitnahen Bearbeitung nicht hinterher kommen.


    Der Vertreter der "zwangsweise" übernommenen Versicherung sagt, dass das 4-wöchentliche Sonderkündigungsrecht ab Kaufdatum gilt (27.01.2016). Um zu kündigen muss allerdings zwingend der Nachweis erfolgen, dass ich der neue Eigentümer bin und zwar mittels Grundbucheintrag, welchen ich erst heute erhalten habe (01.07.2016). "Bei der Kündigung muss der Erwerber einen aktuellen Grundbuch-Auszug vorlegen, um Nachzuweisen, dass er berechtigt ist, die Wohngebäudeversicherung zu kündigen. (Quelle: verivox.de, 01.07.2016).

    Wann greift tatsächlich das 4-wöchige Sonderkündigungsrecht?


    Der Vertreter der Allianz sagt: "Tut mir leid, da kommen Sie leider nicht mehr raus. Mir ist durchaus bewusst, dass das ein Problem für Käufer darstellt, aber so ist es nunmal. Da ist wohl dem Gesetzgeber ein Fauxpas unterlaufen."


    Wie kann das sein? Ich möchte ordnungsgemäß von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, komme aber nicht raus, weil Behörden mit der Bearbeitung nicht nachkommen? Ist das rechtens? Oder greift das Sonderkündigungsrecht ab Tag des Zugangs des endgültigen Grundbucheintrags, welcher mit heute übermittelt wurde?



    Beste Grüße



    Oliver Fuchs

  • So wie ich es verstanden habe kann ich Elementarschäden sowohl innerhalb einer Hausrat-, wie auch bei einer Wohngebäudeversicherung mitversichern?


    Gibt es da Unterschiede im Leistungsumfang?


    Beispiel: Der Keller wird auf Grund von Rückstau überschwemmt und steht unter Wasser. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung kommt für Schäden am Kellerinventar auf? Oder würde die Wohngebäudeversicherung auch Schäden am Kellerinventar übernehmen?

  • genau so ist es bzw. um es noch verständlicher zu formulieren, kannst du nach den Wörtern "kommt" noch das Wort "nur" einfügen :)

    heißt das, dass man für einen mit wertvollem Inhalt bestückten Abstellraum-Keller (Kleidung, Wein, Tresor mit Inhalt, Jagd-Waffen, Werkzeug, Gartengeräte, Dekoartikel, Eingemachtes, Lebensmittel, ), zwei Elementar-Versicherungen abschließen sollte? Einmal mit der Wohngebäudeversicherung für Ölheizung, Öltanks, Trink- und Regenwasserpumpen mit der Hausratversicherung beziehungsweise Inventarversicherung?