Gepäck bei Zwischenlandung weg - Weiterflug verpasst

  • Der Flug ging von Deutschland über Madrid weiter nach Santiago und dann zum Zielflughafen in Chile. In Santiago musste ich das Gepäck abholen (bei manchnen Auslandsflügen passiert das). Die Fluggesellschaft Iberia vertröstete uns 5 Fluggäste vor Ort, das das schon noch kommen werde. Ich wartete und verpasste den Anschlussflug.


    Die Fluggesellschaft Iberia lehnt nun eine Entschädigung strikt ab, auch den Weiterflug musste ich aus eigener Tasche bezahlen. Ist das korrekt? Bezieht sich das Abkommen bei Flugverstätungen nur auf die Person, nicht aber auf das Gepäck?

  • Die Fluggesellschaft Iberia vertröstete uns 5 Fluggäste vor Ort, das das schon noch kommen werde. Ich wartete und verpasste den Anschlussflug.


    Die Fluggesellschaft Iberia lehnt nun eine Entschädigung strikt ab, auch den Weiterflug musste ich aus eigener Tasche bezahlen. Ist das korrekt? Bezieht sich das Abkommen bei Flugverstätungen nur auf die Person, nicht aber auf das Gepäck?


    Grundsätzlich: 'Falls nicht zwei unabhängige Flüge gebucht wurden, wird das Gepäck im Regelfall durchgecheckt. Das heißt, Sie bekommen ihr Gepäck erst nach Ankunft an ihrem Endziel wieder. Also kein stressiges Gepäck holen und neu einchecken beim Umsteigen.
    Aber es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel bei einem längeren Stop-Over, also einem Aufenthalt am Umsteigeort von mehr als 24 Stunden. Oder aber, wenn der Anschlussflug ein Inlandsflug im Zielland ist. ....Dann muss das
    Gepäck beim Umsteigen abgeholt, durch den Zoll gebracht und neu eingecheckt werden.' Quelle: http://www.hand-gepaeck.de/am-flughafen/umsteigen


    'Jährlich gehen rund 42 Millionen Gepäckstücke von Flugpassagieren verloren, mehr als 1 Million tauchen nie mehr auf (Stand 2007, Quelle: Air Transport Users Council, AUC). Die meisten Fehler passieren beim Transfer in das nächste Flugzeug. Die Koffer werden bei der Zwischenlandung auf falsche Förderbänder und Gepäckwagen geladen. Weiter
    Ursachen: Das Gepäckband reißt ab oder wird falsch eingelesen, das Gepäck fällt vom Band oder wird falsch einsortiert.


    Keine schöne Vorstellung: Nach einem langen Flug steht man am Gepäckband und wartet. Um einen herum nehmen die Passagiere ihre Koffer vom Band und gehen Richtung Sicherheitsschleuse. Man selber wartet und wird langsam nervös. Irgendwann stoppt das Gepäckband und der Puls steigt – wo ist mein Gepäck?!

    Folgendes ist zu beachten:
    – Geraten Sie nicht in Panik: 95 % aller verlorenen Gepäckstücke werden innerhalb der ersten fünf Tage nach ihrer Verlustmeldung wiedergefunden und ausgeliefert.
    – Melden Sie den Verlust sofort am Gepäckschalter des Flughafens („Lost and found“) und bei der entsprechenden Airline. Sie müssen ein Verlustprotokoll („P.I.R.“) ausfüllen. Am Flughafen gibt es entsprechende Formulare um eine entsprechende Schadensmeldung zu formulieren. Heben Sie Ihr Flugticket auf, an das beim Einchecken auch der Sticker mit der Registrierungsnummer für das Gepäckstück (Gepäckabschnitt) geklebt wurde.
    ...Heben Sie Belege, Quittungen, Gepäckabschnitt, Verlustformular etc. gut auf.' Quelle: http://www.kanzlei-narewski.de/reiserecht/gepaeckverlust/


    Die 'Europ. Fluggastrechteverordnung regelt nur die Verspätung von Personen, nicht aber von Gepäck. Im übrigen findet die Verordnung für den inner-chilenischen Flug keine Anwendung.


    Hat der Passagier bis zum Ende gewartet, bis das Gepäckband stillsteht und kein Gepäck mehr von dem Flug ausgeliefert wird und umgehend bei der Fluggesellschaft eine Verlustanzeige erstattet, hat er richtig gehandelt. Hat er aufgrund dieser Umstände seinen Flug verpaßt, wären ihm die Kosten für den Ersatzflug von der Airline zu erstatten.
    Hat der Passagier über dies hinaus weiter am Flughafen auf sein Gepäck gewartet und nur aufgrund dieses von ihm selbst veranlaßten weiteren Wartens seinen inner-chilenischen Anschlußflug verpaßt, dann hat er das Verpassen des Anschlußfluges selbst zu verantworten. In diesem Fall hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Ersatzflug gegen die Airline.


    Übrigens: Gepäckverlust und Gepäckverspätung und die entsprechende Schadenersatzpflicht der Airlines sind im Montrealer Übereinkommen geregelt.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)