Ristervertrag Frage zu steueroptimale Eigenleistung bei Konstellation mittelbar/unmittelbar unter Berücksichtigung der Zulagen

  • Ich habe eine kniffelige Frage zur Berechnung der steueroptimalen Eigenleistung für Riester


    Ich bin Arbeitnehmer und unmittelbar zulagenberechtigt und verdiene über der Grenze von 52.500€
    Meine Ehefrau ist mittelbar zulagenberechtigt.
    Wir haben 2 Kinder, geboren 2010 und 2012.


    Ich bekomme die Kinderzulage für unser 2010 geborenes Kind.
    Meine Frau bekommt die Zulage für das 2012 geborene Kind.
    Rechnung
    Ehemann (unmittelbar): xxx€ Eigenanteil + 154€ Grundzulage + 300€ Kinderzulage
    Ehefrau (mittelbar): 60€ fixer Eigenanteil + 154€ Grundzulage + 300€ Kinderzulage


    Einerseits können wir nur 2160€ als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, anderseits muss ich aber 4% Mindesteigenbetrag leisten um die ungekürzte Zulage zu erhalten. Sollte ich jetzt 1646€ in meinen Vertrag als Eigenanteil einzahlen (damit in meinen Riestervertrag die vollen 2100€ fließen) oder sollte ich 1192€ als Eigenanteil damit in unsere beiden Riesterverträge zusammen 2160€ fließen?

  • Hallo Kentarius,
    die 4% Mindestbeitrag kannst Du inkl. Zulagen erreichen, also anders als beim Mindesteigenbeitrag. Daher kannst Du beide Kinderzulagen bekommen und hast einen Eigenbeitrag von 1346 € + volle Zulage = 2100 € jrl. Beitragsssumme in Deinem Vertrag. Die Grundzulage muss meines Wissens weiter in den Vertrag Deiner Frau fließen.
    Gruß
    Alexander

  • Hallo Alexander,
    Danke für die Antwort.


    Meine Frau gibt die Zulage nicht her, daher bleibt es zulagentechnisch so wie es ist. (Argumente, die was mit Steuervorteilen zu tun haben dringen leider nicht durch). Deine Argumentation läuft darauf hinaus dass ich in meinem Fall 1646€ Eigenanteil in meinen Vertrag zahlen sollte (was ich übrigens aktuell auch tue). Wir zahlen also zusammen 1706€ Eigenanteil und bekommen 908€ Zulage.


    Was mich aber wundert: Auf der Seite
    http://www.finanztip.de/riester/foerderung/
    ist unter der Überschrift "Schöpfen Sie den Steuervorteil voll aus " ein Rechenbeispiel mit 2 Verträgen (einer nur 60€), bei dem Eigenanteil und Zulagen auf genau 2160€ hinauslaufen. Dieses Beispiel hat mich stutzig gemacht.
    Da der Partner mit dem 60€-Vertrag ja auch mindestens die Grundzulage 154€ bekommt
    zahlt der Partner mit dem normalen Vertrag in diesem Beispiel "nur" 1492€ Eigenanteil und bekommt 454€ Zulage.
    In den Vertrag des 2. Partners fließen also nur 1946€.
    60+154+1492+454=2160€


    Verstehe ich das Beispiel nicht oder hat Finanztip hier geschludert?

  • Hallo Kentarius,
    sorry, die Darstellung des Finanztip-Falls habe ich nicht ganz verstanden. Aber so rein grundsätzlich ist das Problem, dass Zulagen, Steuerförderung gezahlter Eigenanteil grundsätzlich erstmal unabhängig sind.

    • Die Steuerförderung wird gemeinsam veranlagt.
    • Die (Grund-)zulagen können mit dem Eigenbeitrag verrechnet werden und werden auf jeden Fall mit der Steuerförderung verrechnet.
    • Jeder einzelne Vertrag hat seinen Mindesteigenbeitrag. Ich glaube nicht, dass die Zulage auf den Vertrag Deiner Frau dem Mindestbeitrag für Deinen Vertrag angerechnet wird.

    Wenn man nur die Steuerförderung betrachtet, ist das was Finanztip schreibt richtig. Wenn die Steuerförderung wichtig ist, sollte man alles Mitnehmen. Der Eigenbeitrag kann aber aus meiner Sicht so nicht optimiert werden.