Hohe KV Beiträge auf Rentenzahlung aus Direktversicherung

  • Guten Tag, da ich neu bin, verzeit bitte meine vielleicht unpräzise Fragestellung oder auch Fragen zu einem bereits bekanten Thema.
    Zum Fall. 2004 habe ich eine Direktrentenversicherurung bei der Karlsruher abgeschlossen. Ich bin Versicherungsnehmer und die Jahresbeiträge wurden einmal jährlich vom Arbeitgeber überwiesen. Steuern wurden pauchal jeweils abgezogen. Nun bin ich nach 50 sozialversicherten Arbeitsjahren in Rente. Während der letzten 30 Jahre habe ich erheblich über die Beitragsbemessungsgrenze verdient. Nun hat vor vier Monaten die Auszahlung der lebenslangen Rente in Höhe von garantiert 40,- € begonnen. Nach geraumer Zeit kam meine gesetzliche Krankenkasse und verlangt für zehn Jahre monatlich 22,- € von mir. Ich habe natürlich Einspruch eingelegt, der dann auch prompt abgelehnt wurde. Man beruft sich da auf irgentwelche Gerichtsurteile, die ich natürlich nicht nachvollziehen kann. Wenn man doch die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet werden doch keine weiteren Beiträge zur gesetzlichen KV mehr fällig. Warum dann plötzlich in der Auszahlungsphase und dann noch in dieser Höhe. Das leuchtet mir nicht ein!
    Gibt es da einen Tip? Kann man in meinem Fall ein Schiedgericht oder Ombudsmann der Krankenversicherung kontaktieren?
    Danke für die Antwort in voraus.



  • Irgendetwas stimmt hier nicht.


    Eine Rente von 40,00 € kann nicht 22,00 € Krankenkassenbeitrag auslösen.
    Die Beitragssätze der Kassen liegen zwischen 14,6 % und 15,9 %.
    Das wäre bei einer 40-€-Rentenzahlung irgendein Betrag zwischen 5,84 € und 6,36 €.
    Der würde allerdings lebenslang anfallen - so lange die Rente Ihnen zufließt.


    Da Sie schreiben, die Kasse würde von Ihnen für zehn Jahre monatlich 22,00 € haben wollen, spricht einiges dafür, dass Sie eine Kapitalzahlung aus einer Direktversicherung erhalten haben. Solche Einmal-Auszahlungen werden auf 10 Jahre umgerechnet und dann mit dem Beitragssatz der jeweiligen Kasse belegt.

  • Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (2005) wurde seinerzeit beschlossen, dass die Rentenauszahlungen aus einer Direktversicherung nach §40b (2004 und früher) für 10 Jahre mit dem vollen Beitragssatz zu belegen sind. Da das teilweise rückwirkend für bestehende Verträge war, gab es da wahrscheinlich gerichtliche Streitigkeiten. Das schein aber soweit zu stimmen.
    Die Frage ist hier, wieso mit einem Beitrag von 22 €? Das kann eigentlich nicht sein, dass hat muc schon schön vorgerechnet. Wenn auf dem entsprechenden Schreiben keine Aufschlüsselung des Beitrags steht, bie der GKV anrufen und genau die Begründung verlangen. Dann mal sehen, was die sagen. Es ist ja was anderes, ob Sie einen Einspruch gegen den Anspruch oder gegen die Höhe des Anspruchs einlegen.
    Insgesamt war die Verschiebung der Sozialversicherungslast in die Rentenphase in Ihrem Fall keine gute Idee. Es spielt keine Rolle mehr, dass Sie mit Ihrem Beitrag über der Beitragsbemessungsgrenze lagen.