Jahresarbeitsentgeltgrenze

  • Ab wann falle ich aus der PKV ? Bin seit 2001 PKV versichert und werde gesundheitlich bedingt kürzer arbeiten. Da dementsprechend das Gehalt sinken wird interessiert es mich welche JAEG in 2016 für mich gelten würde die ich nicht unterschreiten sollte um in der PKV verbleiben zu können.

  • Das sagt Wikipedia dazu:
    Für das Jahr 2016 ist eine Erhöhung der JAEG auf 56.250 € vorgesehen[6]; der Beschluss durch die Bundesregierung und die Zustimmung durch den Bundesrat stehen noch aus.
    Ggf. könnte für Dich aber auch die besondere Grenze gelten, wenn Du 2003 durch die starke Anhebung der JAVG in dem Jahr versicherungspflichtig geworden wärest.
    Gruß

  • Sie müssen gar nicht "aus der PKV fallen".


    Wer seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger herabsetzt (im Vergleich zu einem Vollbeschäftigten), hat ein Befreiungsrecht von der Krankenversicherungspflicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).


    Das heißt, wenn Sie weiter privat versichert bleiben wollen, müssen Sie nur bei der zuständigen AOK einen Befreiungsantrag stellen.

  • Dafür ist die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers zuständig.
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, festzustellen bei welchem Beschäftigten Versicherungspflicht und bei welchem Beschäftigten Versicherungsfreiheit besteht. Die PKV hat damit nichts zu tun.


    Sollten Sie versicherungspflichtig werden muss die PKV Sie aus dem Vertrag entlassen - ohne Kündigungfrist.
    Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, damit Ihre Rechte als PKV-Versicherter erhalten bleiben.

  • Habe doch noch eine Frage.Prüft denn mein Arbeitgeber auch ob überhaupt die besondere JAEG für mich zutrifft?
    Wäre das wiederum Sache der PKV mr mitzuteilen ob diese für mich überhaupt gilt?