Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung

  • Guten Tag,


    ich habe ein Schreiben meines aktuellen Stromlieferanten mit einer Preiserhöhung zum 1.1.2016 und einem Hinweis auf eine Sonderkündigungsrecht erhalten.


    Bis wann ab Erhalt kann/muß ich dieses Recht ausüben, damit es nicht verfällt ?
    Ich bitte um einen Rat.


    Wolfgang

  • Im Gesetz steht dazu in § 41 EnWG:


    (3) Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.


    Im Netz - auch bei Finanztip - steht überall, die Frist sei nur zwei Wochen.
    Ich sehe das anders. Der Gesetzgeber will, dass der Privatkunde fristlos kündigen kann.


    Natürlich ist es so, dass Sie nicht ein halbes Jahr später sich noch auf das Sonderkündigungsrecht berufen können.
    Sie müssen jetzt aktiv werden. Aber es müsste ausreichen, wenn Sie in einem gewissen zeitlichen Abstand VOR dem Termin der Tariferhöhung kündigen. Also bis Mitte Dezember sollte Ihre Kündigung beim Versorger eingegangen sein.

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Fall, den ich bisher noch nicht kenne:


    Ich bin Kunde bei Fuxx Strom - mein Vertrag läuft noch bis zum 03.Dezember.


    Nun ziehe ich im September um.


    Über das Online Portal von Fuxx Strom wollte ich den "Umzugsservice" nutzen.
    Ich wollte nur meinen alten Vertrag auf meine neue Wohnung übernehmen.


    Beim "Umzugsservice" wird mir jedoch nur ein neuer Vertrag für die neue Wohnung
    mit dem Tarif "Fuxx NEW HOME" angeboten. Dies wäre ein Neuvertrag mit einer
    neuen Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Zudem ist dieser Vertrag ca. 25% teurer als mein jetziger!


    Muss mir Fuxx Strom ein Sonderkündigungsrecht einräumen, wenn ich meinen alten Vertrag
    mit meinen alten Konditionen nicht in die neue Wohnung übernehmen kann?


    Ich möchte keinen neuen Vertrag mit neuer Mindestvertragslaufzeit und teureren Preisen.


    Vielen Dank!

  • Hallo,


    ich habe bei meinem jetzigen Stromanbieter ein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung. Ich möchte nun den Anbieter wechseln. Der neue Anbieter, zu dem ich wechseln möchte, meinte ich muss den Vertrag mit meinem bisheringen Stromlieferanten selbst kündigen. Wie kann ich sicherstellen, dass es einen nahtlosten Übergang gibt (ich also genau zu dem Tag kündige, zu dem der neue Anbieter Strom liefert)?


    Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Ist so etwas tendenziell unproblematisch?

  • Ist so etwas tendenziell unproblematisch?

    Ja.


    Folgendes beachten: Unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum richtigen Termin kündigen (i.d.R. mit Ablauf des letzten Belieferungsmonats).Beim neuen Anbieter dann ebenfalls auf den richtigen Termin neu bestellen (i.d.R. 1. des Folgemonats)


    Das schlimmste was passieren sind ein paar Tage Grundversorgung .. der Strom wird nicht abgestellt..

  • Wie ist der Prozess wenn ich selbst wegen Preiserhöhung von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache? Ich habe diese Vorlage (http://www.verivox.de/ratgeber…eter-kuendigen-25315.aspx) ausgefüllt und werde sie an meinen bisherigen Versorger per Einschreiben schicken. In der Kündigungsvorlage steht, dass ich den "Stromvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin" kündige. Soll/Kann ich jetzt schon einen Antrag/Vertrag bei meinem neuen Anbieter abschließen? Ich würde gerne vermeiden, (wenn auch nur für einige Wochen) in die Grundversorgung zu rutschen...

  • Ich hätte auch eine Frage.


    Bin derzeit bei Stromio.


    Vertragsdaten
    Meine Vertragsdaten besagen:
    Beginn aktuelle Vertragsperiode: 18-Jan-2018
    Vertragsende: 17-Jan-2019

    Neukundenbonus*: 15,00 % Rabatt auf die erste Jahresrechnung


    Als Kleingedrucktes steht im Vertrag:
    Neukundenbonus/Frei-kWh: Sofern ein prozentualer Bonus zugesagt wurde, wird Ihnen nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres ein prozentualer Rabatt auf die Gesamtkosten des tatsächlichen Stromverbrauchs innerhalb des ersten Belieferungsjahres durch eine Gutschrift im Rahmen der Jahresverbrauchsrechnung gewährt. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungs-
    jahres durch Sie oder aus von Ihnen zu vertretenden Gründen beendet wurde oder Sie an der gleichen Verbrauchsstelle in den letzten 6 Monaten vor
    der erneuten Beauftragung bereits durch uns beliefert wurden. Die Verrechnung eines zu gewährenden Bonus mit Abschlagszahlungen oder Voraus-
    zahlungen vor Erteilung der ersten Jahresverbrauchsrechnung ist ausgeschlossen.



    Preiserhöhung
    "[...] Ab dem 18.01.2019 gilt in Ihrem Tarif grünstrom easy12 daher ein Arbeitspreis von 0,3100 EUR/kWh und ein Grundpreis von 29,08 EUR/Monat.
    Aufgrund der Anpassung haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. [...]"




    Wie/bis wann kündige ich jetzt am besten, damit ich den Neukundenbonus noch mitnehmen kann. Habe jetzt mehrfach gelesen, dass es sein kann, dass wenn ich quasi zu früh kündige - also die Kündigung mit Datum 18.01. zu früh bei Stromie eingeht - keinen Neukundenbonus erhalte. Stimmt das?

  • Hallo @baxist, willkommen im Forum.


    Hinweis: ich bin interessierter Laie und kein Mitarbeiter von Finanztip.


    Den oberen zitierten Passus lese ich so, dass es darauf ankommt, dass der Vertrag exakt 12 Monate bestanden hat, nicht auf den Zeitpunkt der Kündigung. Diese muss rechtzeitig erfolgen, die Frist steht im Vertrag, wahrscheinlich 6 Wochen. Durch die Erhöhung fällt diese Frist jetzt weg.


    Ich würde mir jetzt am Wochenende einen neuen Versorger suchen, diesen mit dem Wechsel also Vertragsbeginn zum 18.01.19 inkl. Kündigung beim Vorversorger beauftragen. War schon mehrfach für ein Jahr bei Stromio und habe immer meinen Bonus bekommen. Jetzt am Wochenende deswegen, weil dann genug Zeit bleibt zu schauen ob das alles mit Kündigung und Versorgungsbestätigung, neuem Abschlag, etc. funktioniert. Ich meine mal so einen Wechsel mit "krummen" Datum gehabt zu haben, da hat mich der neue Anbieter erst zum nächsten Ersten übernommen. Der Strom kommt trotzdem weiter.


    Vergleichsrechner gibt es hier bei Finanztip https://www.finanztip.de/stromanbieter-wechseln/ , durch den Abschluss unterstützt man Finanztip und manche Anbieter mit schwierigen Konditionen sind bei den Empfehlungen ausgeblendet.

  • sorry für die verspätete Rückmeldung. Komme erst jetzt dazu mich darum zu kümmern.
    Trotzdem wollte ich nicht vergessen "danke" zu sagen.


    Danke! :)

  • Ich würde mir jetzt am Wochenende einen neuen Versorger suchen, diesen mit dem Wechsel also Vertragsbeginn zum 18.01.19 inkl. Kündigung beim Vorversorger beauftragen.

    Übernimmt der neue Versorger auch die Kündigung beim alten Anbieter wenn man aufgrund des "Sonderkündigungsrechts wegen Preiserhöhung" kündigt? Ich habe schon öfter gelesen (z.B. hier https://www.verivox.de/ratgebe…anbieter-kuendigen-25315/) dass man bei Preiserhöhung selbst kündigen sollte.

  • Ich habe gestern (23.08.2019) die Stromabrechnung (datiert auf den 01.07.2019) von meinen Stromlieferanten Ideal Energie (365 AG) erhalten.
    Diese hab ich allerdings erst erhalten, nachdem ich Ideal Energie per E-Mail dazu aufgefordert habe.
    Wie sich hier alle denken können, gab es natürlich eine Preiserhöhung und zwar wurde der Abschlag von 3,60 €/Monat auf 17 €/Monat erhöht.
    Die Erhöhung ist in lästiger Verschleierungstaktik (Seite 4 im Fließtext zu Rechte und Pflichten) in keinster Weise als diese gekennzeichnet und nur durch Vergleich mit der Preisangabe aus dem vorherigen Liefervertrag zu erkennen (gut, dass ich keinen Vertrag mit 17 € Grundgebühr abgeschlossen hatte, war mir auch so klar ;) Der Arbeitspreis ist übrigens gleich geblieben.Diese Preiserhöhung ist mir NICHT mitgeteilt worden (weder per E-Mail noch per Post) und Kenntnis darüber habe ich somit seit gestern den 23.08.2019.


    Geh ich recht in der Annahme das das Sonderkündigungsrecht somit seit gestern läuft?


    Geh ich weiter recht in der Annahme, dass die Preiserhöhung unter Umständen sogar rechtens ist, da sie mir gar nicht angekündigt wurde, also nicht 6 Wochen vorher wie vorgeschrieben?


    Wenn man die Stromabrechnung als Ankündigung der Preiserhöhung durchgehen lassen würde, also den 01.07.2019 annähme, die erste erhöhte Abschlagszahlung am 01.08.2019 erfolgte, also dazwischen keine 6 Wochen liegen, würde dieses unter Umständen nachweisen, dass es eine unrechtmäßige Preiserhöhung ist und ich somit auf Rücknahme der Erhöhung bestehen könnte?


    Ist das eigentlich 'ne neue Masche, die Kunden gar nicht mehr zu informieren, damit die ja nicht wechseln?


    Über einen Tipp, wie ich mich am Besten gegen die Erhöhung wehren oder den Vertrag vorzeitig kündigen kann, wäre echt klasse.

  • Mein Stromlieferanten Ideal Energie (365 AG) will nicht mit mir kommunizieren, d.h. antworten nicht auf meine per E-Mail gestellten Fragen, welches mein aktuell gültiger Tarif ist.


    Um präzise zu sein, habe ich seit Ende August mehrere E-Mails geschrieben. Auf einige wird "geantwortet", also vom zeitlichen Ablauf kann man da einen Zusammenhang sehen, aber inhaltlich gibt es kein Eingehen auf mein Anliegen und meine Fragen.


    Meine Frage an die Community daher, an wen man sich in so einem Fall wenden kann/sollte?
    Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale, Schlichtungsstelle oder sonst wen?