Guten Tag,
ich habe ein Schreiben meines aktuellen Stromlieferanten mit einer Preiserhöhung zum 1.1.2016 und einem Hinweis auf eine Sonderkündigungsrecht erhalten.
Bis wann ab Erhalt kann/muß ich dieses Recht ausüben, damit es nicht verfällt ?
Ich bitte um einen Rat.
Wolfgang