Händler fordert entfallene Provision nach Kündigung der Restschuldversicherung

  • Guten Tag an Alle,
    ich habe meine Restschuldversicherung aus meinem Autokredit gekündigt, laut Bank fristgerecht. Nun fordert der Autohändler als Kreditvermittler seine entfallene Provision bei mir ein, mit folgender Begründung: Bei Beratung wird jedem Kunden mitgeteilt das sie eine Finanzierung zu Sonderkonditionen i.V. mit einer RSV-Versicherung anbieten können. Sofern eine RSV-Versicherung nicht gewünscht wird, erhöht sich der Zinssatz um 1%.


    Ich kann mich NICHT daran erinnern, dass mir obige Aussage bei der Beratung mitgeteilt wurde , für 4,99 % hätte ich die Finanzierung keines falls angenommen. Seine Beraterin behauptet natürlich das Gegenteil. Also: es steht Aussage gegen Aussage.
    Außerdem habe ich bei der Beratungsgespräch ausdrücklich gesagt, dass ich keine RSV haben möchte. Leider habe ich den Vertrag unterschrieben ohne es zu merken, dass die RSV-Klausel angekreuzt wurde. Die Bank hat die Kündigung trotzdem akzeptiert, und mein Zinssatz blieb unverändert.
    Im Nachhinein habe ich im Vertrag folgende Klausel gefunden: "Ist der Abschluss einer Kreditversicherung oder die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wir?" Beide Fragen sind im Vertrag mit "Nein" beantwortet. Darunter steht noch: "Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im eff. Jahreszins enthalten." Was das auch immer heißt.


    Vielleicht hat das Eine mit dem Anderen nichts zu tun, aber meine Frage wäre Schlussendlich: hat der Händler das Recht seine entfallene Provision bei mir zurückverlangen? Ich habe in der Community lange gesucht, leider keine Frage diesbezüglich gefunden.
    Vielen Dank!

  • Beim Verkauf von Versicherungen muss ein Beratungsprotokoll erstellt werden, dieses muss nicht von Ihnen unterschrieben werden. Oder haben Sie schriftlich auf die Dokumentation verzichtet?


    Ihre Schilderung


    "[...] Ich kann mich NICHT daran erinnern, dass mir obige Aussage bei der Beratung mitgeteilt wurde.[...]"


    deutet daraufhin, das es kein solches Protokoll gibt, denn dann bräuchte man ja kein Elefantengedächtnis, sondern nur die Fähigkeit zu lesen. Denn bei Geschäften über Versicherungsverträge sind Konstellationen wie


    "[...] es steht Aussage gegen Aussage."


    unzulässig und vermeidbar. Hier ist man offenbar der Dokumentationspflicht nicht nachgekommen.

    Die Klauseln:


    "[...] : Ist der Abschluss einer Kreditversicherung oder die Inanspruchnahme
    einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung
    zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den
    vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wir?" [...]"


    deute ich als (tauglichen?) Hinderungsversuch, ggf. den gesamten Kreditvertrag mit dem verbundenen Versicherungsgeschäft widerrufen zu dürfen.


    Aus meiner Sicht ist der Vertrag, zumindest was die Versicherung betrifft, nicht zustande gekommen. Falls ich damit recht habe, braucht man gar nicht weiter prüfen.


    Falls ich mich irre, gehe ich davon aus, das der Provisionsanspruch das Innenverhältnis des Vermittlers und des Versicherers betrifft. Gegen diese Stornohaftung kann sich der Vermittler (Haftpflicht-) versichern. Ich bin der Ansicht, das die Stornohaftung nicht auf den Kunden abgewälzt werden kann.

  • Hallo Ta_loco,
    danke für die prompte Antwort.
    Ein Beratungsprotokoll über die Kreditberatung, ob ich Variante A oder Variante B in Anspruch nehmen will, finde ich in meinen Unterlagen nicht. Ist Diese empfohlen, oder sogar vorgeschrieben?
    Habe allerdings ein Beratungsprotokoll über Abschluss der RKV gefunden, demnach sollte ich die Entscheidung getroffen haben von den 3 empfohlenen Risiken (Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) nur 2 abzudecken. Hmmm.
    Dass dieses Protokoll nicht unterschrieben werden muss, finde ich im Nachhinein fragwürdig.

  • Zunächst zum Beratungsprotokoll: Nach der gegenwärtigen Rechtslage muss der Kunde das nicht unterschreiben. Es genügt, wenn es der Vermittler unterschreibt. Der Beweiswert ist vor Gericht natürlich höher, wenn es der Kunde unterzeichnet hat. Aber zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung aus der Vermittlungsverordnung reicht es aus, wenn es der Gewerbetreibende selbst unterschreibt.


    Zum Fall: @Ta_loco irrt sich, wenn er schreibt, dass der Vermittler sich gegen das Storno-Risiko versichern kann. Eine solche Versicherung wäre schnellstens Pleite. Die Stornohaftung dient dem Schutz der Versicherer, damit sie nicht Provision für "Luftgeschäfte" zahlen. Es ist in dieser netten Branche schon vorgekommen, dass Vermittler die Namen von Grabsteinen auf dem Friedhof abgeschrieben haben und für die Anträge Provision kassiert haben. Natürlich hat es einige Zeit gedauert, bis der Versicherer geschnallt hat, dass es diese Kunden gar nicht gibt. Da waren die betrügerischen Vermittler aber schon über alle Berge... Aber das nur als Anekdote.


    In der Sache hat @Ta_loco völlig Recht! Die Vereinbarung des Händlers mit der Versicherung bzw. der Bank geht Sie nichts an. Die Provision des Händlers müssen Sie nicht ersetzen. Es ist immer wieder erstaunlich, auf welch krude Ideen manche Gewerbetreibende kommen...


    Eigentlich ist das ein Hammer! So eine unverschämte Forderung sollten Sie dem Hersteller mitteilen. Anscheinend ist der Händler wirtschaftlich derart schwach auf der Brust, dass er so einen Quatsch fordert. Hier wäre ein Gespräch des zuständigen Gebietsverkaufsleiters des Autoherstellers angezeigt.

  • Hallo Primusz,
    ich bin auf der Suche im Netz auf Deinen Beitrag gestoßen. Wir haben im Moment das gleiche Thema. Wie ist die Sache bei Ihnen ausgegangen?
    Haben Sie vielelicht irgendwelche Tipps für mich ?
    Vielen Dank im Voraus!

  • Guten Abend Evilcat,
    sorry für die späte Antwort.
    Nun wir haben uns geeinigt, der Händler hat sich mit der Hälfte seiner "entfallenen Provision" zufrieden gegeben.
    Die Höhe der Summe stand nicht im Verhältnis mit dem ganzen Ärger und Streiterei.
    Viele Grüße!