Weg aus PVK bei Studium im Ausland

  • Hallo miteinander,


    ich bin ein typischer Fall "Beamtenkind": bin bei Studieneintritt in der PVK in Deutschland krankenversichert geblieben, wg. niedrigen Beitrags. Nun werde ich in einem halben Jahr 25... Ich hatte die Problematik nicht überrissen, meine Eltern haben sich bis dato darum gekümmert. Jetzt will ich raus aus der PVK.
    Ich studiere in Österreich und könnte mich in einer GVK als Student selbstversichern (Bedingungen lediglich: a) ordentliche/r Studierende/r, b) nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, c) Wohnsitz (gewöhnlicher Aufenthalt) im Inland). Lebensmittelpunkt ist klar Österreich (allein schon wg. Immatrikulation), damit ist c) gewährleistet.
    Allerdings ist mein Hauptwohnsitz wg. Auslands-BaföG in Deutschland gemeldet, in Österreich nur Nebenwohnsitz. Muss die PVK meine Kündigung akzeptieren? Was kann ich tun, um rauszukommen?


    Ganz lieben Dank für eure Hilfe,


    ViennaCrab

  • Sehr wahrscheinlich bleibt nur die ganz reguläre Kündigung mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungjahres.


    Prüfen Sie, ob das bei Ihrem PKV-Versicherer das Kalenderjahr ist (wie bei vielen Gesellschaften). Dann können Sie erst im September 2016 mit Wirkung zum 31.12.2016 kündigen. Sollte Ihr Versicherer den ursprünglichen Vertragsbeginn als Beginn des Versicherungsjahres definiert haben, dann kann ein entsprechend abweichender Kündigungstermin einschlägig sein.


    Jedenfalls muss Sie die PKV wegen Wegfalls Ihres Beihilfeanspruchs nicht aus dem Vertrag entlassen.
    Anders wäre es, wenn Sie pflichtversichert wären. Aber das sind Sie nicht.


    Vielleicht sprechen Sie auch einfach mal mit der Versicherungsgesellschaft, ob die Sie im Wege einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung aus dem Vertrag entlassen, wenn Sie der Gesellschaft nachweisen, dass Sie in der österreichischen Gebietskrankenkasse als Student versichert sind. Aber rechtlich verpflichtet ist der Versicherer dazu nicht.
    Sehr wahrscheinlich wird man Ihnen eine private Vollversicherung anbieten.


    Eine Lösung könnte darin bestehen, dass Sie sich ab dem Termin ihres 25. Geburtstages bei der österreichischen Krankenkasse als Student freiwillig voll versichern - und dann halt für den Rest der Zeit bis zur regulären Kündigung den Beihilfetarif in unveränderter Höhe weiterbezahlen.

  • Hallo,
    In meiner Maklervergangenheit hatte ich mehrere Kunden, die ins Ausland umgezogen sind und dabei auch unterjährig den Versicherungsstatus ändern konnten. Dabei war die Versicherungspflicht im Ausland eher nebensächlich. Mit dem Nachweis des Lebensmittelpunkts im Ausland (z.B. ein unterschriebener Mietvertrag in Österreich) und einer neuen KV im Ausland konnte der Versicherungsschutz auch unterjährig geändert werden. Der Hauptwohnsitz hat da keine Rolle gespielt. Daher würde ich das so mit der Versicherung direkt zu klären versuchen.
    Ein Hinweis noch: ich empfehle, den PKV-Tarif auf "(kleine) Anwartschaft" zu stellen, d.h. das Du Dich bei der Rückkehr nach Deutschland ohne Gesundheitsprüfung bei der Gesellschaft wieder in einem sinnvollen Tarif versichern kannst. Andernfalls könnte bei zwischenzeitlicher Krankheit das Problem entstehen, dass Du zurück nach Deutschland kommst und - weil ggf. noch ohne Arbeit - keine Versicherungspflicht und damit keine Versicherung in der GKV hast. Die PKV müsste Dich dann nur im Basis-Tarif nehmen, der ist im Zweifel wesentlich teurer und hat schlechte Leistungen. Die Option hat bei der DeBeKa (?) früher mal 1 € im Monat gekostet, das ist aber lange her.
    Gruß