Stichtag beim Wohnungsverkauf

  • Moin
    ich bin neu hier. Ich weiss von der 10 Jahresfrist beim Wohnungsverkauf wegen der Besteuerung. Meine Frage dazu: Was zählt als Stichtag - der Notarstermin oder die Eintragung im Grundbuch?
    Könnte ich heute verkaufen und erst den Übergabetermin in 2016 oder 2017 legen?
    Wer hat Erfahrungen oder Wissen dazu?


    Vielen Dank :)
    Peter

  • Nein. Als Stichtag gilt der Abschluss des obligatorischen Geschäfts also der Abschluss des Kaufvertrages. Wann Nutzen und Lasten übergehen ist irrelevant.


    Die 10 Jahresfrist gilt aber nicht, wenn Sie selbst im Objekt gewohnt haben, entweder die ganze Zeit oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen.

  • Vielen Dank für die kompetente Antwort. Jetzt habe ich Sicherheit. Die Whg war vermietet und nicht selbstgenutzt.Ich werde geduldig warten..das lohnt sich bestimmt.