Handwerkerrechnung, speziell: Schornsteinfeger

  • Servus alle (bin zum 1.Mal hier)
    auf SO SETZEN SIE DEN LOHN IHRES HANDWERKERS VON DER STEUER AB9. Januar 2015
    Von: Finanztip-Redaktion Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/
    lese ich von der Absetzbarkeit der Handwerkerrechnung, speziell: Schornsteinfeger
    Dazu 2 Fragen:
    1) Wo (auf welchen der zahlreichen Formulare) kann ich die Schornsteinfegerrechnung teilweise absetzen?
    Ich muss als Rentnerhaushalt abgeben: Mantelbogen (so glaube ich heißt der Hauptbogen), EÜR, G, KAP, N, R, S, SO, V, Vorsorgeaufwand.
    2) Kann mir jemand erklären, warum dies nur für die selbst genutzte Wohnung gilt? Mir ist klar, dass vieles im Steuerrecht irrational ist, aber vielleicht gibt es einen Grund warum ich die Schornsteinfegerrechnung für mein 2. Haus (das mein Sohn mit Familie bewohnt) nicht absetzen kann.

  • Sie haben sich offensichtlich nicht sehr viel Mühe mit dem Lesen des Formulars oder des Artikels (in den "TIPPS" steht das) gemacht :D


    Zunächst einmal zur Frage 1:


    Mantelbogen Zeile 75.


    Frage 2:


    Irrational ist daran gar nichts. Haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es nur für den "eigenen Haushalt" in dem Sie selbst wohnen. Im anderen Haushalt wohnen Sie nicht selbst sondern wie Sie sagen Ihr Sohn mit Familie.
    Er muss die Rechnung des Schornsteinfegers einfach selbst bezahlen und dann kann er es in seiner Steuererklärung an selber Stelle geltend machen. So läuft es bei jeder Vermietung ab. Deswegen stellen viele Vermieter oder Verwalter mit der Nebenkostenabrechnung bzw. Hausgeldabrechnung eine entsprechende Bescheinigung aus, damit die Mieter dies geltend machen können.
    Sollten Sie also unentgeltlich an Ihren Sohn vermieten gibt es nur diese Möglichkeit, dass er die Kosten selbst trägt.


    Sollten Sie entgeltlich vermieten stellt die Rechnung des Schornsteinfegers sog. Werbungskosten dar wie etwa eine Instandhaltung oder ähnliches. Dann können Sie es in der Anlage V+V als Aufwand erklären.
    Alternative: Sie rechnen es über die Nebenkosten ab und Ihr Sohn bezahlt das somit. Dann kann er es wieder selbst geltend machen.

  • Danke.
    Zu 1)
    Die Box auf http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/ (in der das mit dem Mantelbogen, Zeile 75) steht habe ich tatsächlich nicht gelesen. Solche Boxen an den Rändern einer Webseite blende ich fast schon automatisch aus, weil sie meist nur Werbung enthalten. Hier war es ein Fehler. Danke für den Hinweis.
    Zu 2)
    Mein Sohn wohnt unentgeltlich. Ich zahle die Rechnungen aus demselben Grund weshalb er unentgeltlich wohnt. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich diese Schornsteinfegerrechnung nicht absetzen kann. Danke.