Hallo an Alle,
mein Mietvertrag wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Als Begründung wurde geschrieben: "die Wohnung benötige ich aus familiären und beruflichen Gründen für meinen Enkelkind (24, Name, Adresse), der seine Wohnung, wo er jetzt wohnt, kündigen wird.
Eine anderweitige Wohnung, die ich Ihnen gerne angeboten hätte, habe ich leider nicht zur Verfügung".
Gleichzeitig inseriert der Vermieter seine andere, mit meiner benachbarte, leere stehende Wohnung in der Zeitung. Diese leere Wohnung hat vor einem Monat ihr Mieter verlassen, dem aus Eigenbedarf gekündigt wurde... Klar, der Vermieter bewegt sich auf ganz dünnem Eis.
Meine Frage:in welchem Gesetz oder Urteil ist eigentlich vorgeschrieben wie genau und mit welchen Einzelheiten der Vermieter seinen Eigenbedarf begründen muß? Auf vielen Seiten zum Thema " Kündigung wegen Eigenbedarf" steht, daß die Begründung detailiert sein muß. Aber ich habe niergendwo einen Hinweis auf ein Gesetz oder Urteil gesehen. In BGB §573 steht nur: "Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat." und "der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt." und "Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugenen".
Hier steht kein Wort darüber wie detailiert und ob detailiert die Begründung sein muß. Kann mir vielleicht jemand mitteilen wer den Detailierungsgrad definiert hat?