fondsgebunden Rentenversicherung beenden/kündigen

  • Hallo,


    ich hatte zum 01.01.2001 eine fondsgebunden Rentenversicherung bei der Cosmos Direkt (RentiTop plusMIX) abgeschlossen. Der Beitrag war damals monatlich 100 DM und es gab ein paar dynamische Erhöhung. Das Geld wird in zwei Fonds angelegt: Vermögensmanagement Wachstum A (LU0321021312) und cominvest Plusfonds (DE0008471087). Verglichen mit dem Referenzindex sind beide Fonds nicht so gut gelaufen. Der Beginn der variablen Abrufphase war am 01.01.2013. Sie endet zum 01.01.2018. Ich zahle weiterhin jeden Monat knapp 75 Euro ein.


    Nun überlege ich diese Versicherung zu beenden und das Geld anderweitig anzulegen. Ist das eine vernünftige Entscheidung oder wäre es besser bis 2018 weiter einzuzahlen? Woran sollte ich bei meiner Entscheidung denken ? Stimmt es, dass ich das Geld steuerfrei bekommen würde, weil mehr als 12 Jahre eingezahlt wurde? Wäre es besser die Fondsanteile an meiner Depot zu übertragen oder eine Auszahlung durch die Versicherung zu bekommen.


    Ich hoffe hier kann mir jemand ein paar Tips geben. Danke!

  • Hallo,


    fangen wir mal mit den Fakten an. Die Steuerfreiheit ist wohl so, Tante Google hat da ein interessantes Merkblatt zutage gefördert https://www.bundderversicherte…8_M_Fonds_Leben_Rente.pdf


    Ab jetzt kommt irrtumsbehaftete Meinung;
    Die Fonds sind im Vergleich zum Index-Benchmark nicht so toll s. Homepage von AllianzGI. Insofern muss man die zumindest nicht weiter besparen und auf die bei Finanztip empfohlene Variante ETF auf MSCI World oder - meine Variante - einen guten risikoorientierten gemanageten Fonds übergehen.
    Bezüglich der Rente ist es ein Rechenexempel, was hier dann als Rendite kommt, ob man das Kapital auszahlen lässt oder nicht. Dabei den steuerlichen Effekt betrachten - niedrigerer Ertragsanteil der Rente als die Abgeltungssteuer, kann aber kippen wenn der persönliche Steuersatz speziell im Alter geringer ist.
    Grundsätzlich lohnen sich Rentenversicherungen nur wenn man sehr alt werden möchte.Ist insoweit eine individuell zu bewertende Frage inwieweit der überlebende Partner oder die Kinder bei frühem Tod noch was davon haben sollen.
    Sofern die Variante Kapital auszahlen lassen und neu anlegen zum Tragen kommt nicht alles auf einmal in Risikoanlagen stecken sondern Zug um Zug und den Rest zwischenzeitlich in laufzeit-gestaffelten Festgeldern parken.


    Fragen gerne.

  • Hallo edial,


    zu den von Ihnen angesprochenen Themen möchte ich grundsätzlich empfehlen, erst einmal den Blick auf die möglichen Handlungsoptionen hinsichtlich der vorhandenen fondsgebundenen Rentenversicherung zu richten.


    Das sind in Ihrem Fall beispielsweise (keine vollständige Aufzählung):


    • Abrufphase: In der Praxis unterscheidet man zwei Arten einer Abrufphase. Die erste Alternative der Abrufphase beinhaltet, dass der Versicherungsnehmer die Auszahlung der angesammelten Kapitalsumme bereits vor der eigentlichen Fälligkeit des Vertrages abrufen kann. So wird beispielsweise vereinbart, dass die Lebensversicherung zwar generell mit dem 65. Lebensjahr des Versicherten endet, dieser aber ab dem 63. Lebensjahr bereits die Auszahlung abrufen kann, entweder vollständig oder bis zu bestimmten Prozentsätzen. Diese Vereinbarung der vorzeitigen Abrufphase ist vor allem dann sinnvoll, wenn man vorzeitig in Rente geht und die Lebens- oder Rentenversicherung als Altersvorsorge dient. Die zweite Alternative ist eine so genannte Nach-Abrufphase. Hier besteht über einen gewissen Zeitraum nach Vertragsende und Fälligkeit der Versicherung noch die Möglichkeit, sich das Kapital auszahlen zu lassen. Es wäre also zu prüfen, was für eine Abrufalternative vorliegt und ob die Anwendung des Abrufrechts sinnvoll ist.
    • Widerspruch gemäß §5a VVG a.F.: Man könnte prüfen (oder prüfen lassen), ob ein Widerspruch gemäß §5a VVG a.F. möglich ist und wirtschaftlich Sinn macht. Mehr dazu unter: http://www.finanztip.de/widers…cht-lebensversicherungen/
    • Rückkauf/Kündigung: Der Rückkauf, d.h. die Kündigung des Vertrages (Rückkauf und Kündigung sind identisch!), sollte immer das letzte Mittel sein, eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung und somit die Beitragszahlung zu beenden. Bei der Auflösung des Vertrages steht dem Versicherungsnehmer der Rückkaufwert zu, d.h. das vorhandene Deckungskapital abzüglich eines angemessenen Abschlages. Der Rückkaufwert erreicht, insbesondere in den ersten Versicherungsjahren, jedoch nicht die Summe der eingezahlten Beiträge, da diese reduziert werden um 1.) die Tilgung der Abschlusskosten (bei gezillmertenDeckungskapital 2.), die sich verbrauchenden Risikoprämien und 3.) den sogenannten Stornoabzug. Bei der Kündigung des Vertrages wird ggf. noch die 25%ige Abgeltungssteuer auf die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen fällig.


    Zu den weiteren Fragestellungen:


    # Versicherung weiterführen oder beenden


    Die fondsgebundene Rentenversicherung ist ja so konzipiert, dass eine lebenslange Rente (Leibrente) aus ihr gezahlt werden soll. Insofern müsste man fairerweise die Rendite des vorhandenen Produkts ermitteln und einen Renditevergleich mit Produkten anstellen, die eine ähnliche Strukturen aufweisen (Leibrente aus privaten Rentenversicherungen, Rente durch freiwillige Einmalzahlung bei der gesetzlichen Rentenversicherung usw.). Dieser Vergleich ist empfehlenswert, da es ansonsten zu übereilten und ggf. nicht angemessenen Entscheidungen kommt.


    # Wiederanlage


    Für die Wiederanlage freigewordener Gelder gibt es viele Kriterien: Anlagenaufteilung, Streuung, langfristige Anlage, Kosten, sofortige Flüssigmachung der Anlagen u.a.


    Es würden den Rahmen sprengen auf alle Kriterien einzugehen, daher konzentriere ich mich hier nur auf die Kosten. In der nachfolgenden Tabelle sind die Kosten einiger gängiger Produkte zu sehen. Dr. Ortmann hat in einer bemerkenswerten Studie einen Kostenvergleich angestellt und diese Studie in einem Buch publiziert. Da ich ab und zu auch die Kosten (Reduction in Yield) für Versicherungsprodukte ermitteln darf, kann ich bestätigen, dass Dr. Ortmann auf der Kostenseite relativ nahe an der Realität liegt und die Kostenquoten immer noch aktuell sind. Die von ihm angesetzten Renditen halte ich dagegen nicht für langfristig erzielbar. Trotzdem ist die Tabelle ganz hilfreich für die Entscheidungsfindung, da die Kosten einer Geldanlage natürlich einen Einfluss auf die erzielbare Rendite haben.




    Anlage eRendite vor Kosten p.a. eRendite nach Kosten p.a. Kosten p.a.
    (ERY)
    ETFs/Aktien 9,00% 8,36 % 0,64%
    Fondsgebundene Rentenversicher.
    (100 % Aktien)
    9,00% 4,79% 4,21%
    Kapitalbildende Lebensversicher. 5,40% 3,82% 1,58%
    Rentenvers. Einmalbeitrag 5,40% 4,30% 1,10%
    Zertifikat 9,00% 4,71% 4,29%



    Quelle: Ortmann, M. Kostenvergleich von Altersvorsorgeprodukten,1. Auflage 2010



    Die Frage, ob man die Fondsanteile in sein vorhandenes Depot überträgt oder nicht, sollte meines Erachtens daran festgemacht werden, wie man die weitere Entwicklung der darunterliegenden Fonds einschätzt und ob diese in das Gesamtportfolio (Vermögen) hinsichtlich ihrer Streuung, Kosten, Laufzeit, Möglichkeit zur Flüssigmachung usw. passen.

  • Hallo edial,


    bei Ihnen geht es darum, ob Sie Ihre Rentenversicherung nun noch 17 Monate weiterlaufen lassen oder vorzeitig beenden, keinen Beitrag mehr zahlen (Beitragsfreistellung) oder unverändert fortführen.


    Interessant für eine weitere Bewertung wäre es, den Versicherer zu fragen nach den Möglichkeiten eines Fondswechsels in der Versicherung. Inzwischen verfügen die meisten Versicherer auch über Index-Fonds/ETF, was die Kostenbelastung senken kann.


    Wichtig ist natürlich auch die steuerliche Betrachtung. Sollten Sie eine steuerfreie Auszahlung erhalten aus der Versicherung müsste eine alternative Anlage schon eine deutlich höhere Nachkostenrendite verzeichnen.


    Andere Faktoren:
    - Garantie der Versicherung. Gibt es eine? (Beitragsgarantie?)
    - zusätzliche Bestandteile, z.B. Todesfallschutz, der bei Kündigung fortfallen würde


    Der wohl wichtigste Faktor hier: Die Wertenwicklung
    Es nützt Ihnen alles gegebenenfalls Recht wenig, wenn Ihre Anlage (egal ob in der Versicherung oder in einer Alternative) in den nächsten 17 Monaten schlecht läuft und somit.


    Bei allen ist es wichtig, die Kosten niedrig zu halten. Die oben beschriebene Studie zum Thema Renditereduzierung durch Kosten (Reduction in Yield) kann auf Ihre fondsgebundene Rentenversicherung zweifelsfrei kaum angewandt werden, weil Dr. Ortmann selbstverständlich Abschlusskosten mit einbezogen hat. Die gibt es in Ihrem Fall nicht und auch die laufenden Kosten dürften bei Cosmos Direkt unter Branchendurchschnitt liegen. Hinzu kommen Dinge die sich seit der Studie wesentlich verändert haben, u.a. die (verstärkte) Durchleitung von sogenannten Kickbacks auf das Guthaben von Kunden.
    Wie beschrieben, ist in Ihrem Fall zu prüfen, ob noch eine Reduzierung der Kosten durch einen Wechsel der Anlage bei Ihrer Versicherung erreicht werden kann.


    Herzliche Grüße,
    Michael Schreiber
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    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg