Anschlussfinanzierung nach Widerrufsjoker – Wer hat Erfahrung?

  • Hallo zusammen,


    wir gehen jetzt den Widerruf bei der BSQ-Bauspar-AG an. Dabei hoffe ich, dass der Vertrag früher oder später rückabgewickelt wird. Es gibt ja im Finanztip einige gute Ratschläge, wie man dabei vorgehen könnte.


    Dennoch würde mich interessieren, ob es bereits Foristen gibt, die die Rückabwicklung samt Anschlussfinanzierung bereits vollzogen haben oder gerade dabei sind und welche Erfahrungen sie dabei gemacht haben bzw. ob und ggf. welche Probleme dabei entstanden sind.


    VG nottele

  • Hallo,


    eine Anschlussfinanzierung nach dem Widerruf eines Darlehens zu finden, ist durchaus möglich. Meine Erfahrung ist, dass man den möglichen Finanzierungspartnern offen sagen sollte, dass die Anschlussfinanzierung im Zusammenhang mit einem Widerruf steht. Dann erfährt man auch direkt, welche Finanzierungspartner eine solche Finanzierung ablehnen (in meiner Erfahrung zirka 60% der befragten Banken) und welche auch bei einem Widerruf eine Anschlussfinanzierung anbieten. Eine gute Übersicht bietet https://www.test.de/Immobilien…gen-raus-4718800-4764951/.


    MfG K. Gamper

    Sachverständigenbüro
    Kathleen Gamper
    Wilhelmstraße 5
    36037 Fulda


    Von der Industrie- und Handelskammer Fulda öffentlichbestellte und vereidigte Sachverständige für Private Baufinanzierung. Öffentlichbestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig.Ich unterliege den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der IHK Fulda. Diesekann unter www.ihk-fulda.de eingesehen werden. Bestellungskörperschaft:Industrie- und Handelskammer Fulda.

  • @KGamper


    Hallo und vielen Dank für Deine Antwort.
    Hast Du denn selbst schon praktische Erfahrung hinsichtlich der Anschlussfinanzierung gemacht? Der Artikel bei test.de ist mir bekannt; ich sehe trotzdem gewisse Unwägbarkeiten:


    Wenn man sich ein Angebot im Internet holen will, soll man immer den Zeitpunkt angeben, ab wann die Anschlussfinanzierung beginnen soll, aber da habe ich doch gar keine Ahnung; das kann 14 Tage (plus die 30 Tage) dauern, wenn die Bank auf den Widerruf eingehen sollte; es kann aber auch ein Jahr oder noch länger dauern, wenn es , wie zu erwarten ist, vor Gericht geht.


    Außerdem habe ich keine Ahnung, wie hoch der genaue Betrag ist, den ich dann benötige, denn der ergibt sich doch erst bei der Rückabwicklung, wenn ich das so richtig verstehe.


    Ich kann mir ferner nicht so recht vorstellen, wie die gegenseitig "empfangenen Leistungen" (bzw. "Nutzungen") herauszugeben sind.
    Soll das dann Zug um Zug geschehen und wer wäre dann zuerst an der Reihe? Muss ich erst die Bank befriedigen und erhalte dann die rückabgewickelten Beträge der Bank?


    Auch bei der grundbuchlichen Absicherung habe ich Bedenken: Wie kann ich denn das Geld vom neuen Finanzierer bekommen, wenn die bisherige Bank noch im Grundbuch vermerkt ist? Kann man davon ausgehen, dass die Banken sich da einigen?


    Ich denke, das und weitere Fragen oder Probleme, die auftreten können, kann nur jemand klären, der so etwas schon hinter sich hat oder der schon Erfahrungen mit jemandem ausgetauscht hat.


    Wäre schön, wenn es so jmanden im Forum geben würde, der von sienen Erfahrungen berichtet.


    Viele Grüße nottele

  • @ all
    Schade, anscheinend hat noch niemand Erfahrungen mit der Anschlussfinanzierung gesammelt , oder niemand ist bereit, darüber zu berichten.
    Ich habe aber auf der Seite der IG Widerruf einen Artikel gefunden, der mir einen Teil meiner Sorgen nimmt, wenn auch nicht alles dadurch geklärt ist.
    Aber wenigstens die Bedenken, dass das eventuell in der Kürze der Zeit nich zu schaffen ist, können durch den Artikel etwas gemindert werden:


    Widerrufsjoker: Die unbegründete Angst vor fehlender Anschlussfinanzierung bei falscher Widerrufsbelehrung