Tilgung der Baufinanzierung durch Vermögenswirksame Leistungen doch nicht möglich?

  • Guten Abend,


    derzeit lasse ich die Vermögenswirksamen Leistungen auf meinen längst zuteilungsreifen Bausparvertrag einzahlen. Im kommenden Sommer macht dieser bereits die zehn Jahre voll, wodurch sich die Verzinsung reduziert.


    Am liebsten würde ich die VL dann auf eine meiner beiden Altersvorsorgen bei der Huk-Coburg einzahlen (Ein Vertrag schimpft sich Privatrente, der andere ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung). Doch die Huk teilte mir auf Anfrage mit, dass beide Verträge "nicht dem Vermögensbildungsgesetz" entsprechen würden. Ist das wirklich nicht möglich?


    Die Alternative ist, die VL für eine bereits bestehende Baufinanzierung zu nutzen, bei der ich die finanzierende Wohnung vermiete. Unter http://www.finanztip.de/vermoe…ame-leistungen/print.html ist Folgendes zu lesen:

    Zitat

    Sie können die vermögenswirksamen Leistungen dazu nutzen, Ihre Baufinanzierung zu tilgen. Dabei ist es laut Gesetz unerheblich, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Da die Zinsen, die Sie für Ihr Darlehen zahlen, meist höher sind als die zu erzielenden Renditen anderer VL-Angebote, ist die Tilgung die beste Form der Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen. Fragen Sie einfach bei Ihrem Kreditinstitut nach, wie Sie vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung nutzen können. Im Idealfall können sie zur Sondertilgung eingesetzt werden. Falls Ihnen laut Darlehensvertrag kein Sondertilgungsrecht zusteht, können Sie die VL als Teil Ihrer regulären Tilgungsrate nutzen.


    Hiernach sollte das eigentlich kein Problem sein. Doch die örtliche Sparkasse, bei der ich die Finanzierung abgeschlossen habe, teilte mir - nachdem ich bereits einen Ausdruck des o. g. Artikels vorgelegt hatte - mit, dass dies nur möglich sei, wenn ich die finanzierende Wohnung selbst nutzen würde. Die BBBank, bei der ich eventuell zukünftig eine Baufinanzierung abschließen werde, teilte mir - ebenfalls nach Vorlage des o. g. Artikels - pauschal mit, dass "dies ist bei uns im Hause nicht möglich" sei.


    Damit widersprechen die Sparkasse und die BBBank klar dem o. g. Artikel auf finanztip.de. Gibt es eine Rechtsgrundlage, wonach man auf die Akzeptanz der VL durch die Banken bei einer Baufinanzierung bestehen kann?


    Danke.

  • Ich würde dieses Thema gerne noch einmal aufgreifen, da es sich bei mir exakt so darstellt.


    Die Sparkasse bei der die fremdgenutzt ETW finanziert ist und bei der explizit ein Sondertilgungsrecht von 5% p.a. der Restsumme vereinbart ist, teilte mir recht schmucklos mit, dass das nicht möglich ist.
    Dabei wurde mir bei Abschluss sogar gesagt, ich könne auch monatlich drauf "sparen" und muss es nicht in einer Summe sondertilgen.
    Somit könnte mein AG einfach die VL auf das Konto überweisen.
    Die Lohnstelle möchte aber nun den "VL-Vertrag" sehen -.- auch hier hat man scheinbar keine Ahnung von der so simplen Möglichkeit es einfach in die Tilgung zu stecken. Ich will es doch nur mitnehmen...


    Kann die Lohnstelle es nicht einfach machen und als "Beweis", dass es sich um eine förderwürdige Anlageform handelt, den Kontoauszug o.ä. ablegen? Hat niemand hier Erfahrungen damit?

  • Mehrtilgung gibt es nicht nur Im Rahmen deiner vereinbarten Tilgung.


    Anspruchsgrundlage
    https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__2.html
    5.VermBG § 2 Satz 1 Ziffer 5 a


    Formular: hat mir mein Immofinanzierer (Allianz) zur Weiterleitung an AG zur Verfügung gestellt. Unkompliziert


    Zitat Dr. Klein: https://www.drklein.de/vl-vermoegenswirksame-leistungen.html


    4.Die Baufinanzierung
    Zu Ihrer Baufinanzierung gibt es immer ein Darlehenskonto, auf das Sie Ihre monatliche Rate an die Bank überweisen. Auf dieses Darlehenskonto können Sie die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber (maximal 480 Euro pro Jahr) oder die Arbeitnehmersparzulage vom Staat (maximal 43 Euro pro Jahr für Singles, 86 Euro pro Jahr für Verheiratete) direkt einzahlen lassen. Auf diese Weise holen Sie sich Unterstützung für die Tilgung Ihrer Schulden hinzu.
    Das kann in Form von regelmäßigen Sondertilgungen passieren, oder die Bank akzeptiert die Zahlungen von Arbeitgeber oder Staat als Teil Ihrer monatlichen Tilgung. Mit der Wohnungsbauprämie ist dies leider nicht möglich, weil sie sich auf Bausparverträge beschränkt. Und: Nicht jede Baufinanzierungs-Bank akzeptiert Tilgungszahlungen durch Ihren Arbeitgeber oder den Staat. Fragen Sie am besten erst bei Ihrer Bank nach, bevor Sie diese Anlageform gegen andere Möglichkeiten abwägen.

  • Danke dir!


    Über Dr. Klein bin ich auch erst auf die Idee gekommen :)
    Evtl. hilft die gesetzliche Grundlage ja, gerade bei meinem AG (öffentlicher Dienst) wirken Gesetze Wunder.


    Ob sich die Sparkasse da sonderlich für interessieren wird... Deren Aussage war ja schlicht "sowas geht bei uns nicht". Also gibts wohl auch kein Formular :-/
    Daher denke ich: Lieber AG - bitte einfach auf das Konto überweisen... Mal sehen was die sagen.

  • Ah das ist ja quasi ein formloser Satz der Bank. Sowas würde wohl ausreichen, aber auch auf zweite Nachfrage antwortet die Sparkasse schmucklos "nicht möglich in unserem Hause".


    Also werde ich die Variante mit dem Sparplan machen - bei der Degussa-Bank habe ich eine mit "guten" Konditionen gefunden. Hier braucht man zwar zwingend das Giro-Konto dazu - das ist allerdings gratis (und bleibt es hoffentlich auch - auf Nachfrage könne man es ja jederzeit kündigen, falls es kostenpflichtig wird - wie jüngst bei der ING passiert - allerdings verfällt dann der Bonus von 10% nach 7 Jahren).


    Warum muss alles so kompliziert sein in Deutschland... Habe nur den Finanztip-Tipp gesehen und ohne diesen hätte ich die VL-Leistung meines AG weiterhin ungenutzt gelassen.


    Und dass das voll versteuert und mit Sozialabgaben belegt wird ist auch suboptimal, so bleibt nur etwa die Hälfte übrig. Und das sorgt sogar für in niedrigeres Netto auf dem Gehaltskonto...
    Ich glaube das macht sonst keiner meiner Kollegen ....


    Danke euch! Problem gelöst - wenn auch irgendwie nicht ganz befriedigend.

  • zitat:"aber auch auf zweite Nachfrage antwortet die Sparkasse schmucklos "nicht möglich in unserem Hause".


    Hier ist ein Nichtwollen zu vermuten, nicht ein Nichtkönnen . Ein Bausparvertrag bringt ja auch Provisionen.


    Denn das 5.VL Gesetz weisst das ausdrücklich als Möglichkeit aus.
    Da das Ganze bis zum Endes des Fiskal/Kalenderjahres Zeit hat würde ich das über den Ombudsmann versuchen.
    https://www.dsgv.de/verband/schlichtungsstelle.html